🧾 ESRS S1 Eigene Belegschaft: Wichtige Berichtsanforderungen
ESRS S1 zur eigenen Belegschaft ist der zentrale Sozialstandard in den European Sustainability Reporting Standards.
Darin wird von Unternehmen verlangt, zu berichten, welche Auswirkungen sie auf ihre eigenen Mitarbeiter und nicht angestellten Arbeitnehmer haben, wie sie damit verbundene Risiken und Chancen bewältigen und welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben.
ESRS S1 „Eigene Belegschaft“ arbeitet mit ESRS 2 „Allgemeine Offenlegungen“ zusammen und muss auf der Grundlage der doppelten Wesentlichkeit angewendet werden.
Das Verständnis seiner Struktur ist für Personal-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Teams, die Nachhaltigkeitserklärungen der Europäischen Union erstellen, von entscheidender Bedeutung.


