🌍EU-Umweltkriminalitätsrichtlinie 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1203) erklärt
Die Umweltkriminalitätsrichtlinie – Richtlinie (EU) 2024/1203 – ist das aktualisierte Instrument der Europäischen Union zur strafrechtlichen Bekämpfung schwerer Umweltdelikte.
Sie wurde am 11. April 2024 verabschiedet und ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft. Sie ersetzt die Richtlinie 2008/99/EG und stärkt den Schutz von Luft, Wasser, Boden, Ökosystemen und Artenvielfalt.
Die Mitgliedstaaten müssen es bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.
Die Richtlinie zur Umweltkriminalität ist eine Reaktion auf die rasche Zunahme der Umweltkriminalität, die oft mit organisierten kriminellen Netzwerken in Verbindung steht.
Diese Aktivitäten sind äußerst profitabel, schwer aufzudecken und zu verfolgen und haben grenzüberschreitende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Umwelt und die Wirtschaft.


