1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen uns, der ComplyMarket UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer mit Vertretungsbefugnis: Dr. Mohamed Kassem, 44 Tal, 80331 München, Deutschland, Telefon: +49 (0) 1637819457, E-Mail: info@complymarket.com, (nachfolgend wir oder ComplyMarket) und Ihnen als unserem Kunden (nachfolgend Kunde) geschlossen werden.
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Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
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Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden im Einzelfall (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich des Gegenbeweises ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
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Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
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Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
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Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
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ComplyMarket ist berechtigt, die Rechtstexte jederzeit zu ändern, sofern der Kunde über solche Änderungen informiert wird. Die jeweils geänderten Rechtstexte gelten für alle Verträge nach Zugang der Mitteilung.
2. Gegenstand des Vertrags
Wir erbringen IT-Dienstleistungen und Beratung, insbesondere Softwarelösungen im Bereich Produktkonformität und Nachhaltigkeit, sowie Beratung in diesem Bereich und Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Bereich Produktkonformität in der EU. Wir helfen Lieferanten, Herstellern und Importeuren, Anforderungen an die Produktkonformität zu verstehen und konforme Materialien, Komponenten und Produkte zu finden, über ein Online-Portal, das unseren Kunden ermöglicht, Materialien, Komponenten und Produkte erst dann einzustellen, nachdem wir sie über die Konformitätsanforderungen informiert haben. Zu diesem Zweck bieten wir insbesondere folgende Leistungen an:
- Überprüfung, dass Produkte EU-konform sind, und Einsparung des Prüfaufwands für Hersteller und Importeure.
- Intelligentes System zur Prüfung der gesammelten Konformitätsnachweise.
- KI-basiertes System zur Ermittlung von Produktanforderungen.
- Beratungsleistungen zu Produktkonformitätsanforderungen.
- Maßgeschneiderte Softwarelösung für chemisches Management in der Lieferkette und Chemikalien-Compliance.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung und Bewerbung von Artikeln und Leistungen auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Durch Abgabe einer Bestellung über die Website durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden; ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(3) Den Eingang Ihrer über unsere Website abgegebenen Bestellung bestätigen wir unverzüglich per E-Mail. Eine solche E-Mail stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, es sei denn, neben der Empfangsbestätigung wird die Annahme zugleich erklärt.
(4) Darüber hinaus kann ein Vertrag auch individuell durch Angebot und Annahme per E-Mail, Telefon oder andere Kommunikationsmittel zustande kommen. Wir unterbreiten dem Kunden ein unverbindliches Angebot für die gewünschte Leistung, das der Kunde durch Erklärung gegenüber uns annehmen kann. Dies stellt ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages dar, das wir durch gesonderte Erklärung annehmen können.
(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch Annahmeerklärung annehmen. Mit der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, spätestens jedoch bei Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung, übersenden wir Ihnen den Vertragstext bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
(6) Der Vertrag wird in englischer Sprache geschlossen.
4. Leistungszeit
(1) Von uns angegebene Leistungszeiten berechnen sich – sofern ausdrücklich als verbindlich vereinbart – ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung, vorbehaltlich vorheriger Zahlung des Preises (außer beim Kauf auf Rechnung). Vom Kunden einseitig genannte Termine (z. B. in einer Bestellung) gelten als gewünschte Liefertermine. Dies gilt auch, wenn ComplyMarket den vom Kunden genannten Lieferterminen nicht ausdrücklich widerspricht. Verbindlich sind nur beiderseits vereinbarte Liefertermine.
(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Kapazitäten für die Leistungen verfügbar, informieren wir den Kunden hierüber unverzüglich in der Auftragsbestätigung. Kann die Leistung dauerhaft nicht erbracht werden, sind wir berechtigt, von einer Annahmeerklärung abzusehen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Ist die vom Kunden bestellte Leistung nur vorübergehend nicht verfügbar, informieren wir den Kunden ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung.
(3) Verbindliche Liefertermine verschieben sich automatisch um eine angemessene Nachfrist, wenn:
- der Kunde oder ihm zuzurechnende Dritte ihre Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllen
- sonstige Hindernisse (z. B. höhere Gewalt, Stromausfall etc.) eintreten, die ComplyMarket nicht zu vertreten hat.
5. Durchführung des Vertrags
(1) Der Einsatzort der eingesetzten Personen wird zwischen ComplyMarket und dem Kunden vereinbart. Der Einsatzort ist in der Regel einer der Standorte von ComplyMarket oder die Räumlichkeiten des Kunden.
(2) Soweit Leistungen bei dem Kunden erbracht werden sollen und dort besondere Vorschriften (z. B. Zutritts-, Sicherheitsvorschriften etc.) zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, ComplyMarket rechtzeitig über solche Vorschriften und deren Inhalt zu informieren.
(3) Arbeiten an den IT-Systemen des Kunden, einschließlich Analyse und Beseitigung von Fehlern oder Mängeln in den Leistungen von ComplyMarket, erfolgen fernmäßig, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
(4) ComplyMarket ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistung Dritte einzusetzen, sofern dadurch die Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
6. Zahlungsmodalitäten
(1) Alle auf unserer Website genannten oder individuell vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind bei Vereinbarung von Kauf auf Rechnung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Erfolgt die Zahlung direkt über die Website, ist sie unmittelbar nach Abgabe der Bestellung mit den dort angebotenen Zahlungsmethoden fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist ComplyMarket berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von bis zu 50,00 Euro zu berechnen. Außerdem kann ComplyMarket die Erbringung seiner Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend aussetzen. Hierüber informieren wir den Kunden unverzüglich. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen lässt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden unberührt.
(4) ComplyMarket ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung eines Dauerschuldverhältnisses gegenüber dem Kunden erstmals nach Ablauf der Erstlaufzeit anzupassen. ComplyMarket wird den Kunden mindestens drei Monate vorher schriftlich über eine Vergütungsänderung informieren. Bei einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, das jeweilige Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von drei Monaten nach Zugang des Erhöhungsverlangens zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen.
7. Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der Leistungen von ComplyMarket in angemessenem Umfang mitzuwirken. Der Kunde schafft alle vereinbarten Voraussetzungen für die Leistungserbringung rechtzeitig und stellt uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
(2) Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören insbesondere, aber nicht abschließend, folgende:
- Der Kunde verpflichtet sich, rechtliche Ansprechpartner zu benennen und Änderungen mitzuteilen. Der rechtliche Ansprechpartner muss berechtigt sein, Geschäfte abzuschließen und rechtsverbindliche Dokumente im Namen des Kunden zu unterzeichnen. ComplyMarket darf alle Mitteilungen und Informationen betreffend die Leistungen an diesen Ansprechpartner senden. Mit Zugang beim Empfänger gelten diese Erklärungen als dem Kunden zugegangen.
- Der Kunde stellt sicher, dass kompetente und entscheidungsbefugte Personen zu den vereinbarten Terminen verfügbar sind, um ComplyMarket die Durchführung der Arbeiten zu ermöglichen.
- Der Kunde stellt den von ComplyMarket eingesetzten Personen geeignete Arbeitsplätze für Arbeiten vor Ort zur Verfügung.
- Der Kunde gewährt ComplyMarket das Recht und die Möglichkeit, die Systeme und Daten des Kunden oder Dritter zu nutzen und ermöglicht den Zugriff darauf im Netzwerk des Kunden und per Fernzugriff, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und kein wichtiger Grund entgegensteht.
- Soweit die Leistungserbringung den Zugriff auf und die Nutzung interner Kundeninformationen, Dokumente oder sonstiger Unterlagen erfordert, stellt der Kunde diese Informationen, Dokumente oder Unterlagen in geeigneter Form zur Verfügung.
- Der Kunde ist verpflichtet, Störungen und/oder Mängel der Leistungen von ComplyMarket entsprechend den Anforderungen der Bedingungen für Softwarewartung und -support zu melden.
- Der Kunde macht sich mit den wesentlichen Funktionsmerkmalen der Software vertraut und trägt das Risiko, dass die Software seinen Anforderungen nicht entspricht.
- Der Kunde darf die Software nur in dem in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen üblichen Umfang nutzen.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung einer funktionsfähigen und ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung. Die Angaben zu den Anforderungen an die Systemumgebung sind nicht auf einen bestimmten Kunden zugeschnitten und geben nur einen groben Hinweis auf die erforderliche Dimensionierung der Systemumgebung für den Betrieb der Software im üblichen Rahmen. Die benötigten Ressourcen hängen im Wesentlichen von Art und Umfang der späteren tatsächlichen Nutzung der Software durch den Kunden ab. Es kann außerdem erforderlich sein, die Systemumgebung für den Betrieb neuer Versionen aufgrund geänderter Systemanforderungen im Rahmen der Softwarewartung zu aktualisieren.
- Der Kunde wird die Software vor dem produktiven Einsatz gründlich testen, um sicherzustellen, dass sie frei von Mängeln ist und in der vorhandenen Systemumgebung genutzt werden kann.
- Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert, z. B. durch regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse.
- Der Kunde informiert ComplyMarket unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an der Software geltend machen.
8. Gewährleistung für Mängel
(1) Für Mängel haften wir nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen ComplyMarket wegen Sachmängeln beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) ComplyMarket gewährleistet nur für Mängel der von ComplyMarket erstellten Software. Für Mängel von Drittsoftware, die ComplyMarket dem Kunden unentgeltlich liefert oder sonst unentgeltlich zur Verfügung stellt, wird keine Gewähr übernommen.
(4) ComplyMarket erfüllt die vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernehmen wir keine Haftung für einen bestimmten Erfolg oder die Richtigkeit der Informationen.
9. Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder nach dem Produkthaftungsgesetz beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. ComplyMarket übernimmt keine Garantie und haftet ausdrücklich nicht für die Richtigkeit oder Authentizität der vom Verkäufer bereitgestellten Nachweise. Wir prüfen lediglich deren Vorhandensein, nicht deren Echtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, sofern nicht Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
(3) Die Beschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Haftungsbeschränkungen aus Absätzen 1 und 2 gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben. Gleiches gilt, soweit wir und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Die maximale Gesamthaftung von ComplyMarket aus Vertrag, Delikt (einschließlich Fahrlässigkeit und Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder anderweitig für einen Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen oder für irgendeine Angelegenheit, die aus oder im Zusammenhang mit den von ComplyMarket zu erbringenden Leistungen – einschließlich unentgeltlicher Leistungen – entsteht, ist auf den Betrag der Vergütung beschränkt, die der Kunde ComplyMarket für die im jeweiligen Projekt erbrachten Leistungen schuldet.
10. Besondere Bedingungen für Lieferanten/Hersteller
(1) Der Service:
- Für Lieferanten von Materialien, Komponenten und Produkten bietet der Service die Möglichkeit, ihre Produkte zu bewerben und von qualifizierten Käufern gefunden zu werden.
- Anbieterkonto: ComplyMarket richtet für den Lieferanten ein Konto zur Nutzung des Dienstes auf ComplyMarket.com („Konto“) ein. Der Lieferant erhält ein temporäres Passwort, um sich in das Konto einzuloggen, und ist verpflichtet, dieses Passwort beim ersten Login durch ein neues Passwort zu ersetzen. Der Lieferant verpflichtet sich, die Zugangsdaten, wie Login-Daten, Passwörter und andere für den Zugang zum Service erforderliche Daten, streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ComplyMarket nicht an Dritte weiterzugeben.
- Nutzung des Dienstes durch den Anbieter: Der Lieferant hat die Möglichkeit, seine Produkte und Anwendungen zu bewerben, indem er Informationen in die öffentlich durchsuchbare Datenbank von Materialien, Komponenten und Produkten, die Teil des Service ist, einstellt, um Verkaufsleads zu generieren und Marktinformationen zu gewinnen.
- Damit die Informationen bei der Suche potenzieller Käufer berücksichtigt werden: Damit die Informationen des Anbieters in der Datenbank berücksichtigt werden, stellt der Anbieter alle Informationen über seine Produkte und Anwendungen über die im Rahmen des Service angebotenen Funktionen in seinem Konto bereit oder, falls zwischen den Parteien eine andere Übermittlungsform vereinbart wurde, in der vereinbarten Form und den vereinbarten Formaten.
- Pflichten des Anbieters: ComplyMarket prüft die vom Lieferanten bereitgestellten Informationen vor der Veröffentlichung nicht, behält sich jedoch das Recht vor, Informationen offline zu nehmen und zu entfernen, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie unzutreffend sein könnten. Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass alle im Rahmen des Service bereitgestellten Informationen, insbesondere zu Materialien, Komponenten und Produkten sowie deren Eigenschaften, korrekt und aktuell sind und während der Laufzeit aktuell gehalten werden. Im Rahmen des Service kann der Lieferant personenbezogene Daten Dritter erhalten oder Zugriff darauf haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Käuferdaten. Der Lieferant sichert zu und gewährleistet (i), dass er personenbezogene Daten von Käufern, die er im Rahmen des Service erhält oder auf die er zugreift, gemäß seinen vertraglichen Verpflichtungen und dem anwendbaren Recht behandelt, und (ii), dass er diese personenbezogenen Daten nur für den Zweck verwendet, für den der Lieferant die Daten von ComplyMarket oder der betroffenen Person erhalten oder darauf zugegriffen hat.
(2) Rechte:
- Lizenz: Durch die Bereitstellung von Daten, Texten, Logos und anderen Bildern (statisch oder bewegt), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten zu Materialien, Komponenten und Produkten sowie deren Namen, Eigenschaften und Quellen (zusammen „Daten“), an ComplyMarket zur Nutzung im Zusammenhang mit dem Service erteilt der Lieferant ComplyMarket eine weltweite, zeitlich unbefristete, nicht-exklusive, übertragbare und unterlizenzierbare (einschließlich über mehrere Stufen) Lizenz an den Daten und sämtlichen Rechten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken-, Design-, Datenbank- und Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse usw.), um die Daten seinen Kunden entgeltlich oder unentgeltlich in gedruckter und elektronischer Form, auf beliebigen Speichermedien und über Kommunikationsnetze (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Internet), über Browser und spezielle Softwareanwendungen auf Desktop- und Mobilgeräten bereitzustellen, mit anderen Daten oder Werken von ComplyMarket oder Dritten zu kombinieren und in Datenbanken aufzunehmen, die ausschließliches Eigentum von ComplyMarket und/oder dessen Lizenznehmern sind. Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass (i) er die an den Daten eingeräumten Rechte besitzt, (ii) er berechtigt ist, diese Rechte an ComplyMarket zu gewähren, und (iii) die eingeräumten Rechte frei von Rechten Dritter und sonstigen Belastungen sind, die die Nutzung der Daten unter dieser Lizenz beeinträchtigen können.
- Hinweis auf den Lieferanten: ComplyMarket ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, (i) den Lieferanten öffentlich und nicht-öffentlich als Quelle der vom Lieferanten bereitgestellten Daten zu benennen und (ii) den Lieferanten sowie die Zusammenarbeit der Parteien in Marketingmaterialien, Komponenten und Produkten (online und offline) zu erwähnen; in beiden Fällen (i) und (ii) auch unter Verwendung des Namens und der Marken des Lieferanten.
- Rechte an Datenbanken: Der Lieferant hat keinerlei Rechte an den von ComplyMarket und/oder seinen Lizenznehmern erstellten Datenbanken, auch nicht soweit diese Datenbanken ganz oder teilweise aus den vom Lieferanten im Rahmen des Vertrages bereitgestellten Daten erstellt wurden. Der Lieferant ist selbst für die Sicherung der Daten verantwortlich. Eine Herausgabe durch ComplyMarket erfolgt nicht.
(3) Freistellung:
- Der Lieferant stellt ComplyMarket und die Käufer sowie deren jeweilige Geschäftsleiter, leitende Angestellte und Mitarbeiter, einschließlich ihrer Rechtsnachfolger, Erben und Abtretungsempfänger, von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Kosten, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, frei und verteidigt sie, die im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter entstehen, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit:
- Daten, die vom Lieferanten über den Service bereitgestellt und/oder veröffentlicht werden, oder deren Nutzung durch den Käufer, die gegen Gesetze verstoßen oder geistige Eigentumsrechte verletzen oder missbrauchen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken-, Design-, Datenbank- und Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse usw.).
- Daten, die vom Anbieter über den Service bereitgestellt und/oder veröffentlicht werden, die unzutreffend oder irreführend sind.
- Unbefugte Nutzung des Service über das Konto des Lieferanten.
- Jede behauptete oder tatsächliche Verletzung der Pflichten des Lieferanten aus dem Vertrag.
11. Besondere Bedingungen für Käufer
(1) Der Service:
- ComplyMarket-Datenbank und Plattform für Materialien, Komponenten und Produkte: Über seine Internetplattform ComplyMarket.com („Service“), deren Kern eine durchsuchbare Datenbank von Materialien, Komponenten und Produkten ist, unterstützt ComplyMarket materialinteressierte Käufer dabei, Materialien, Komponenten und Produkte für ihre Projekte zu finden, zu bewerten und zu beschaffen, indem Drittanbieter-Daten zu diesen Materialien, Komponenten und Produkten aggregiert und bereitgestellt werden.
- Datenquellen: Die über den Service angezeigten Daten zu Eigenschaften, Anwendungen und Quellen von Materialien, Komponenten und Produkten stammen von Dritten, einschließlich Lieferanten. ComplyMarket prüft diese Daten nicht auf Richtigkeit, entfernt sie jedoch, wenn es feststellt, dass die Daten unzutreffend sind. Die Quelle der Daten zu bestimmten Materialien, Komponenten und Produkten wird innerhalb des Service angezeigt. Wenn als Quelle „ComplyMarket“ angegeben ist, wurden die betreffenden Daten von ComplyMarket aus mehreren Drittquellen zusammengestellt; in diesem Fall stellt ComplyMarket dem Käufer auf schriftliche Anfrage detaillierte Informationen zu den Quellen zur Verfügung. Eine Haftung für deren Richtigkeit ist daher ausgeschlossen.
- Käuferkonto: Der Käufer hat die Möglichkeit, ein Konto zur Nutzung des Service bei ComplyMarket.com („Konto“) zu erstellen; dieses Konto ist für die Nutzung bestimmter Funktionen des Service erforderlich. Der Käufer verpflichtet sich, Zugangsdaten wie Login-Daten, Passwörter und andere für den Zugang zum Service erforderliche Daten streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ComplyMarket nicht an Dritte weiterzugeben.
- Nutzung des Service durch den Käufer: Der Käufer muss mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein oder, sofern das lokale Recht ein höheres Mindestalter für die Nutzung des Service vorschreibt, dieses Mindestalter erreicht haben. Der Käufer darf den Service nutzen, um Materialien, Komponenten und Produkte zu finden, zu bewerten und zu beschaffen sowie sich über bestimmte mögliche Anwendungen zu informieren, die von Dritten, einschließlich Lieferanten, vorgeschlagen werden. Der Käufer darf sich jedoch bei der Durchführung von Projekten auf der Grundlage von Materialien, Komponenten und Produkten nicht ausschließlich auf die vom Service bereitgestellten Informationen verlassen. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass bestimmte Materialien, Komponenten und Produkte für die vom Käufer beabsichtigten oder erwarteten Zwecke bzw. Einsatzfälle geeignet und sicher sind und allen anwendbaren gesetzlichen, behördlichen und branchenspezifischen Anforderungen entsprechen. ComplyMarket hat weder die Möglichkeit noch die Verpflichtung, von Dritten bereitgestellte Informationen zu überprüfen oder die Zwecke des Käufers zu verifizieren oder zu analysieren.
- Pflichten des Käufers: Der Käufer stellt sicher, dass (i) alle im Rahmen des Service übermittelten Informationen korrekt und aktuell sind und während der Laufzeit aktuell gehalten werden, und (ii) er alle personenbezogenen Daten Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferantendaten, die er im Rahmen des Service erhält, gemäß seinen vertraglichen Verpflichtungen und dem anwendbaren Recht behandelt. ComplyMarket prüft die vom Käufer bereitgestellten Informationen nicht, behält sich jedoch das Recht vor, Informationen offline zu nehmen und zu entfernen, wenn es hinreichende Gründe für die Annahme hat, dass sie unzutreffend sein könnten. In einem solchen Fall ist ComplyMarket berechtigt, die Nutzung des Service durch den Käufer aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden.
(2) Qualität, Verfügbarkeit, Änderungen und Unterbrechungen:
- Der Service wird laufend aktualisiert und weiterentwickelt. ComplyMarket kann den Service ohne vorherige Ankündigung ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers zumutbar ist. Insbesondere ist eine Änderung für den Käufer nicht unzumutbar, wenn sie erforderlich ist, um den Service an veränderte Umstände anzupassen, etwa im Hinblick auf technische Entwicklungen, Marktanforderungen, Änderungen des geltenden Rechts oder im Falle neuer Funktionen, Features oder Dienste, die dem Service hinzugefügt werden. Daher wird dem Käufer ein Nutzungsrecht nur an der jeweils aktuellen Version des Service eingeräumt. Ist eine Änderung des Service für den Käufer nicht zumutbar, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen ComplyMarket wegen Änderungen des Service im Rahmen dieser Ziffer 4.2 bestehen nicht.
12. Datenschutz / Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen, die sie während der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei erhalten oder von denen sie Kenntnis erlangen, auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten und die jeweiligen Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Informationen und Unterlagen dürfen Dritten, die nicht an der Vertragsdurchführung beteiligt sind, nicht zugänglich gemacht werden. Die Parteien schützen den Vertragsgegenstand wie eigene schutzwürdige Unterlagen. Jede Partei kann von der anderen die Dokumentation der Art und des Umfangs der hierfür ergriffenen organisatorischen Maßnahmen verlangen.
(2) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich sind oder der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder ihr von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden.
(3) Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass ComplyMarket seine Daten im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang erhebt, speichert, verarbeitet und ggf. an Dritte weitergibt und dies auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt (siehe auch Datenschutzerklärung).
(4) Soweit der Kunde personenbezogene Daten auf IT-Systemen verarbeitet, für die ComplyMarket technisch verantwortlich ist, muss der Kunde den geltenden Datenschutzbedingungen (Auftragsverarbeitung) zustimmen oder einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit ComplyMarket schließen.
(5) Sofern nicht anders vereinbart, dürfen beide Vertragspartner den anderen als Referenzvertragspartner benennen und dessen Logo zu Marketingzwecken auf ihrer Website oder in Druckerzeugnissen verwenden.
13. Lizenzierte Produkte
Bei Verträgen über IT-Leistungen, insbesondere aber nicht ausschließlich Softwarelösungen, gelten zusätzlich unsere Lizenzbedingungen.
14. Schlussbestimmungen
(1) Für Verträge zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gesetzliche Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns der Sitz von ComplyMarket.
(3) Der Vertrag bleibt in seinen übrigen Teilen auch dann verbindlich, wenn einzelne Bestimmungen rechtlich unwirksam sind. Die unwirksamen Bestimmungen werden, soweit möglich, durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Soweit dies für eine der Vertragsparteien eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch insgesamt unwirksam.
(4) Sämtliche Daten, Texte, Logos und sonstigen Bilder (statisch oder bewegt), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten zu Materialien, Komponenten und Produkten sowie deren Namen, Eigenschaften und Quellen (zusammen „Daten“), sind ausschließliches Eigentum von ComplyMarket, seinen Lieferanten und/oder deren jeweiligen Lizenzgebern. Der Kunde hat keinerlei Rechte an den von ComplyMarket und/oder dessen Lizenznehmern erstellten Datenbanken.