EUDR Anhang I Änderungen: Was Unternehmen brauchen Wissen
Die EU-Entwaldungsverordnung geht in eine detailliertere Umsetzungsphase über. In einem neuen Entwurf einer delegierten Verordnung werden Änderungen an Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 vorgeschlagen, dem Teil der Verordnung, in dem die relevanten Produkte aufgeführt sind, für die die EUDR-Verpflichtungen gelten.
Für Unternehmen ist dies wichtig, da Anhang I festlegt, ob für ein Produkt möglicherweise eine EUDR-Due-Diligence-Prüfung erforderlich ist, bevor es in Verkehr gebracht wird auf den EU-Markt gebracht, bereitgestellt oder aus der EU exportiert werden. Wenn ein Produkt in den Geltungsbereich fällt, müssen Unternehmen nachweisen, dass es frei von Abholzung ist, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen des Produktionslandes hergestellt wurde und einer Sorgfaltspflichterklärung unterliegt.
Der Entwurf ist noch nicht endgültig. Unternehmen sollten jedoch bereits ihre Produktklassifizierungen, Lieferantendaten und Compliance-Workflows überprüfen, damit sie bereit sind, wenn die Änderungen übernommen werden.


