Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen uns, der ComplyMarket GmbH, Bevollmächtigten: Dr. Mohamed Kassem, 244 Leopoldstraße, 80807 München, Telefon: +491637819457, E-Mail: info@complymarket.com, (im Folgenden: wir oder ComplyMarket) und Sie als unser Kunde (im Folgenden: Kunde).
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
(3) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung. Auch für den Kauf von Lizenzen gelten unsere Lizenzbedingungen.
(4) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
(5) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(6) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(7) ComplyMarket hat das Recht, die rechtlichen Bedingungen jederzeit zu ändern, sofern sie den Kunden über diese Änderungen informiert. Die geänderten AGB gelten für alle Verträge ab Zugang der Mitteilung.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) ComplyMarket bietet Software, digitale Plattformdienste, Beratungs- und Supportdienste in den Bereichen Produkt-Compliance, Material-Compliance, Nachhaltigkeits-Compliance, Umwelt-Compliance, Lieferketten-Compliance, globaler Marktzugang und Compliance-Management.
Die Leistungen können insbesondere die Bereitstellung und den Betrieb von Softwarelösungen, Online-Portalen, KI-gestützten Tools, Datenbanken, Workflows und damit verbundenen Beratungsleistungen umfassen, die Hersteller, Importeure, Händler, Lieferanten, Online-Verkäufer und andere Wirtschaftsakteure bei der Identifizierung, Verwaltung, Dokumentation und Überwachung geltender Compliance-Anforderungen für Produkte, Materialien, Komponenten, Verpackungen, Batterien und Lieferketten unterstützen sollen.
Der Auftragnehmer unterstützt Kunden dabei, regulatorische Anforderungen in verschiedenen Zielmärkten zu verstehen und zu verwalten. Dies kann je nach vereinbartem Leistungsumfang Folgendes umfassen:
- Bewertungen der Produktkonformität und des globalen Marktzugangs;
- Identifizierung der geltenden Gesetze, Normen, Richtlinien, Vorschriften und Markteintrittsanforderungen;
- Verwaltung regulatorischer Bibliotheken und produktspezifischer Compliance-Anforderungen;
- Überprüfung und Organisation der Compliance-Dokumentation, einschließlich Zertifikate, Erklärungen, technische Dateien, Prüfberichte, Lieferantenerklärungen, Stücklisten, Sicherheitsdatenblätter und andere produktbezogene Nachweise;
- KI-gestützte Ermittlung von Produkt-Compliance-Anforderungen und Compliance-Risiken;
- KI-gestützte Analyse von Lieferantenerklärungen, Stoffinformationen, Zertifikaten und regulatorischen Dokumenten;
- Materialkonformität und Management eingeschränkter Stoffe, einschließlich Unterstützung im Zusammenhang mit REACH, RoHS, SCIP, PFAS, POPs, TSCA, Prop 65 und ähnlichen Rahmenwerken zur Chemikalien- oder Materialkonformität;
- Unterstützung bei Nachhaltigkeit und ESG-Compliance, einschließlich CSRD/ESG-Datenerfassung, Bereitschaft für den digitalen Produktpass, Informationen zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette und zugehörige Berichtsworkflows;
- Unterstützung bei Verpackungskonformität, Batteriekonformität, WEEE und erweiterter Herstellerverantwortung, einschließlich Datenerfassung, Registrierungsunterstützung, Berichtserstellung, Beweisverwaltung und länderspezifischer Compliance-Überwachung;
- Autorisierter EU-Vertreter, autorisierter UK-Vertreter, verantwortliche Person, Alleinvertreter oder ähnliche Vertretungsdienste, sofern gesondert schriftlich vereinbart und gesetzlich anwendbar;
- Produktkennzeichnung, Verpackung, Marktfähigkeit und Dokumentationsprüfungen;
- Lieferantenkommunikation, Erfassung von Lieferantendaten, Fragebogenverwaltung und Nachverfolgung von Compliance-Beweisen;
- Compliance-Lückenanalyse, Aktionspläne und laufende Überwachung regulatorischer Änderungen;
- Maßgeschneiderte Softwarelösungen, Integrationen und digitale Arbeitsabläufe für Produkt-, Material-, Chemikalien-, Nachhaltigkeits-, Verpackungs-, Batterie-, EPR- und Lieferketten-Compliance-Management;
- Schulung, Beratung, Projektmanagement und Implementierungsunterstützung im Zusammenhang mit den oben genannten Dienstleistungen;
- Vermittlung, Koordinierung oder Erleichterung von Dienstleistungen Dritter, einschließlich Labortests, Zertifizierung, Registrierung, Berichterstattung oder behördlicher Vertretungsdienste, sofern zutreffend und separat vereinbart.
Der Auftragnehmer fungiert nicht als akkreditiertes Prüflabor, benannte Stelle, Zertifizierungsstelle, Rechtsberater, Steuerberater oder Behörde, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesetzlich zulässig ist. Soweit verpflichtende Prüfungen, Zertifizierungen, Registrierungen, behördliche Genehmigungen oder rechtliche Beurteilungen erforderlich sind, können diese Leistungen durch kompetente Dritte oder Behörden erbracht werden. Der Auftragnehmer kann den Kunden bei der Vorbereitung, Organisation, Überprüfung und Koordinierung der erforderlichen Dokumentation und Prozesse unterstützen, die endgültige Verantwortung für die Produktkonformität, die Markteinführung und die Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen verbleibt jedoch beim Kunden, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist oder in einem gesonderten schriftlichen Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Der genaue Umfang, die zu erbringenden Leistungen, die Zeitpläne, die Gebühren, die Verantwortlichkeiten und etwaige Vertretungsmandate werden im jeweiligen Angebot, Auftragsformular, in der Leistungsbeschreibung, im Dienstleistungsvertrag oder im schriftlichen Mandat zwischen den Parteien festgelegt.
(2) ComplyMarket erbringt die im Vertrag oder auf der Website beschriebenen Leistungen. Die genaue Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung, die Vertragsbestandteil ist.
(3) Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich vereinbarten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. ComplyMarket ist berechtigt, Änderungen der Leistungen vorzunehmen, soweit diese erforderlich sind und den Gesamtumfang der vertraglichen Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen.
(4) ComplyMarket behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. ComplyMarket ist insbesondere berechtigt, technische Änderungen und Weiterentwicklungen vorzunehmen, die dem neuesten Stand der Technik Rechnung tragen.
(5) ComplyMarket erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Leistungen durch ComplyMarket erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist ComplyMarket berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
(7) Sofern ComplyMarket Leistungen erbringt, die von Dritten erbracht werden, ist ComplyMarket berechtigt, diese Dritten sorgfältig auszuwählen und zu beauftragen. ComplyMarket haftet für die ordnungsgemäße Auswahl und Beauftragung der Dritten, nicht jedoch für deren Leistungserbringung.
(8) ComplyMarket ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen und diese als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. ComplyMarket haftet für die ordnungsgemäße Auswahl und Belehrung der Erfüllungsgehilfen.
(9) ComplyMarket wird den Kunden über Änderungen der Leistungsbeschreibung unverzüglich informieren, sofern diese Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die vertraglich vereinbarten Leistungen haben. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Änderungsmitteilung zu kündigen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung der Waren und Dienstleistungen in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. An die Bestellung sind Sie für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden; Ihr etwaiges Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
(3) Wir bestätigen Ihnen umgehend den Eingang Ihrer über unseren Online-Shop getätigten Bestellung per E-Mail. Eine solche E-Mail stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, es sei denn, dass neben der Zugangsbestätigung auch die Annahme erklärt wird.
(4) Ein Vertragsschluss kann durch Angebot und Annahme per E-Mail, Telefon oder anderen Kommunikationsmitteln erfolgen. Wir unterbreiten dem Kunden ein unverbindliches Angebot über die gewünschte Leistung, das der Kunde durch Erklärung uns gegenüber annehmen kann. Hierbei handelt es sich um ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages, das wir durch gesonderte Erklärung annehmen können.
(5) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung annehmen. Mit der Bestellbestätigung oder in einer gesonderten E-Mail, spätestens jedoch bei Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung, übersenden wir Ihnen den Vertragstext bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in englischer Sprache.
§ 4 Leistungszeit
(1) Von uns angegebene Leistungszeiten berechnen sich – soweit ausdrücklich als verbindlich vereinbart – ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Preises vorausgesetzt (außer beim Kauf auf Rechnung). Vom Kunden einseitig angegebene Termine (z. B. in einer Bestellung) gelten als Wunschliefertermine. Dies gilt auch dann, wenn ComplyMarket den vom Kunden angegebenen Lieferterminen nicht ausdrücklich widerspricht. Als verbindlich gelten ausschließlich die einvernehmlich vereinbarten Liefertermine.
(2) Sollten zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Kapazitäten für die Leistungen verfügbar sein, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich in der Auftragsbestätigung informieren. Bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit der Leistung steht es uns frei, von der Abgabe einer Annahmeerklärung abzusehen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Sollte die vom Kunden in der Bestellung angegebene Leistung nur vorübergehend nicht verfügbar sein, werden wir den Kunden hierüber ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung informieren.
(3) Verbindliche Liefertermine verschieben sich automatisch um eine angemessene Nachfrist, wenn:
- a) der Kunde oder von ihm zu vertretende Dritte ihren Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommen.
- b) sonstige Hindernisse (z.B. höhere Gewalt, Stromausfall etc.) eintreten, die ComplyMarket nicht zu vertreten hat.
§ 5 Vertragsabwicklung
(1) Der Standort der eingesetzten Personen wird zwischen ComplyMarket und dem Kunden vereinbart. Standardmäßig ist der Einsatzort in der Regel einer der Standorte von ComplyMarket.
(2) Soweit bei Leistungen von ComplyMarket in den Räumlichkeiten des Kunden die dort geltenden besonderen Vorschriften (z. B. Zutrittsbestimmungen, Sicherheitsvorschriften etc.) zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, ComplyMarket über solche Vorschriften und deren Inhalt rechtzeitig zu informieren.
(3) Arbeiten an den IT-Systemen des Kunden, einschließlich der Analyse und Behebung von Fehlern oder Mängeln in den Leistungen von ComplyMarket, werden aus der Ferne durchgeführt, sofern keine zwingenden Gründe dagegen sprechen.
(4) ComplyMarket ist berechtigt, sich zur Erbringung der vereinbarten Leistung Dritter zu bedienen, sofern dem nicht die Interessen des Kunden entgegenstehen.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Alle auf unserer Website genannten oder individuell vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen sind bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung innerhalb von 15 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlung direkt über die Website ist diese sofort nach Abgabe der Bestellung mit den dort angebotenen Zahlungsarten fällig und zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist ComplyMarket berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus ist ComplyMarket berechtigt, die Erbringung seiner Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vorübergehend auszusetzen. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens unsererseits nicht aus.
(4) ComplyMarket ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung eines Dauerschuldverhältnisses erstmals nach Ablauf der Anfangslaufzeit mit Wirkung für den Kunden anzupassen. ComplyMarket wird dem Kunden eine Änderung der Vergütung mindestens drei Monate im Voraus schriftlich mitteilen. Im Falle einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, das jeweilige Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von drei Monaten nach Zugang des Erhöhungsverlangens zum Ende des laufenden Berechnungszeitraums zu kündigen.
§ 7 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der Leistungen von ComplyMarket angemessen mitzuwirken. Der Kunde hat alle vereinbarten Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen von ComplyMarket rechtzeitig zu schaffen und uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(2) Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen unter anderem:
- a) Der Kunde verpflichtet sich, rechtliche Ansprechpartner zu benennen und etwaige Änderungen mitzuteilen. Der rechtliche Ansprechpartner muss befugt sein, im Namen des Kunden Geschäfte abzuschließen und rechtsverbindliche Dokumente zu unterzeichnen. ComplyMarket kann sämtliche Mitteilungen und Informationen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von ComplyMarket an diese Kontaktperson senden. Mit Eingang beim Empfänger gelten diese Erklärungen als dem Kunden zugegangen.
- b) Der Kunde stellt sicher, dass zu den vereinbarten Terminen kompetente und autorisierte Personen zur Verfügung stehen, um ComplyMarket die Durchführung der Arbeiten zu ermöglichen.
- c) Der Kunde stellt den von ComplyMarket beschäftigten Personen geeignete Arbeitsplätze für die Arbeit vor Ort zur Verfügung.
- d) Der Kunde räumt ComplyMarket das Recht und die Möglichkeit ein, die Systeme und Daten des Kunden oder Dritter zu nutzen und ermöglicht den Zugriff auf diese im Netzwerk des Kunden und per Fernzugriff, soweit dies für die Leistungserbringung durch ComplyMarket erforderlich ist und kein wichtiger Grund dagegen spricht.
- e) Sofern für die Leistungserbringung der Zugriff auf und die Nutzung interner Kundeninformationen, Dokumente oder sonstiger Aufzeichnungen erforderlich ist, stellt der Kunde diese Informationen, Dokumente oder Aufzeichnungen in einem geeigneten Format zur Verfügung.
- f) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen und/oder Mängel an den Leistungen von ComplyMarket gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Softwarepflege und -support festgelegten Anforderungen zu melden.
- g) Der Kunde muss sich mit den wesentlichen Funktionsmerkmalen der Software vertraut machen und trägt das Risiko, dass die Software nicht seinen Anforderungen entspricht.
- h) Der Kunde darf die Software nur im üblichen, in der Leistungsbeschreibung angegebenen Umfang nutzen.
- i) Der Kunde ist für die Bereitstellung einer funktionsfähigen und ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung verantwortlich. Die Angaben zu den Anforderungen an die Systemumgebung sind nicht auf einen bestimmten Kunden zugeschnitten und geben lediglich einen groben Anhaltspunkt für die notwendige Dimensionierung der Systemumgebung für den Betrieb der Software im üblichen Rahmen. Die benötigten Ressourcen hängen im Wesentlichen von der Art und dem Umfang der späteren tatsächlichen Nutzung der Software durch den Kunden ab. Aufgrund geänderter Systemanforderungen kann es im Rahmen der Softwarewartung auch erforderlich sein, die Systemumgebung für den Betrieb neuer Versionen zu aktualisieren.
- j) Der Kunde testet die Software vor dem produktiven Einsatz gründlich, um sicherzustellen, dass sie fehlerfrei ist und in der bestehenden Systemumgebung eingesetzt werden kann.
- k) Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert, z.B. durch regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse.
- l) Der Kunde wird ComplyMarket unverzüglich informieren, wenn Dritte Schutzrechte (z. B. Urheberrechte oder Patentrechte) an der Software geltend machen.
(3) Darüber hinausgehende projekt- oder auftragsspezifische Mitwirkungspflichten werden im Vertrag ebenfalls individuell vereinbart.
§ 8 Mängelgewährleistung
(1) Für Mängel haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Verjährungsfrist für etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen ComplyMarket wegen Sachmängeln beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) ComplyMarket leistet lediglich Gewähr für Mängel der von ComplyMarket erstellten Software. Für Mängel an Drittsoftware, die ComplyMarket dem Kunden unentgeltlich liefert oder sonst unentgeltlich zur Verfügung stellt, wird keine Gewährleistung übernommen.
(4) ComplyMarket erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernehmen wir keine Haftung für einen bestimmten Erfolg oder die Richtigkeit der Informationen.
§ 9 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen oder nach dem Produkthaftungsgesetz beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, Schadensersatzansprüche des Kunden beruhen auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus den Absätzen 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Dasselbe gilt, wenn zwischen uns und dem Kunden eine Einigung über die Beschaffenheit der Sache erzielt wurde. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Die maximale Gesamthaftung von ComplyMarket aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit und Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder anderweitig für Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder für Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den von ComplyMarket zu erbringenden Dienstleistungen – einschließlich kostenloser Dienstleistungen – ergeben, ist auf die Höhe der Vergütung beschränkt, die der Kunde ComplyMarket für die im Rahmen des betreffenden Projekts erbrachten Dienstleistungen schuldet.
§ 10 Besondere Bedingungen für Lieferanten/Hersteller
(1) Der Dienst:
- a) Für Lieferanten von Materialien, Komponenten und Produkten bietet der Service die Möglichkeit, ihre Produkte zu bewerben und von Qualitätskäufern erreicht zu werden.
- b) Anbieterkonto: ComplyMarket richtet auf ComplyMarket.cloud ein Konto für die Nutzung des Dienstes durch den Anbieter ein („Konto“). Der Lieferant erhält ein temporäres Passwort für die Anmeldung am Konto und ist verpflichtet, dieses Passwort bei der ersten Anmeldung durch ein neues Passwort zu ersetzen. Der Anbieter verpflichtet sich, die Zugangsdaten, wie z. B. Login-Daten, Passwörter und andere für den Zugriff auf den Dienst erforderliche Daten, streng vertraulich zu behandeln und diese Daten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ComplyMarket an Dritte weiterzugeben.
- c) Nutzung des Dienstes durch den Anbieter: Der Anbieter erhält die Möglichkeit, seine Produkte und Anwendungen zu bewerben, indem er Informationen in die öffentlich durchsuchbare Datenbank von Materialien, Komponenten und Produkten einfügt, die Teil des Dienstes ist, um Vertriebskontakte zu generieren und Marktinformationen zu gewinnen,
- d) Einbeziehung in das Suchverhalten potenzieller Käufer: Damit die Informationen des Anbieters in die Datenbank aufgenommen werden können, stellt der Anbieter alle Informationen zu seinen Produkten und Anwendungen über die entsprechenden im Rahmen des Dienstes angebotenen Funktionen in seinem Account oder, sofern eine andere Form der Übermittlung zwischen den Parteien vereinbart wurde, in der so vereinbarten Form und Formaten zur Verfügung.
- e) Verantwortlichkeiten des Anbieters: ComplyMarket überprüft die vom Anbieter bereitgestellten Informationen nicht vor ihrer Veröffentlichung, behält sich jedoch das Recht vor, Informationen offline zu nehmen und zu entfernen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sie unrichtig sein könnten. Der Lieferant sichert zu und garantiert, dass alle im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellten Informationen, insbesondere Informationen über Materialien, Komponenten und Produkte und deren Eigenschaften, korrekt und aktuell sind und dass er diese Informationen während der Laufzeit auf dem neuesten Stand halten wird. Im Rahmen der Dienstleistung kann der Lieferant personenbezogene Daten Dritter erhalten oder darauf zugreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Daten von Käufern.
Der Lieferant sichert zu und gewährleistet:
(i) dass er alle personenbezogenen Daten des Käufers, die er im Rahmen des Dienstes erhält oder auf die er zugreift, in Übereinstimmung mit seinen vertraglichen Verpflichtungen und geltendem Recht behandelt und
(ii) dass er diese personenbezogenen Daten nur für den Zweck verwendet, für den der Lieferant die Daten von ComplyMarket oder der betroffenen Person erhalten oder Zugriff darauf erhalten hat.
(2) Rechte:
- a) Lizenz: Durch die Bereitstellung von Daten, Texten, Logos und anderen Bildern (Standbild oder bewegt), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten über Materialien, Komponenten und Produkte und deren Namen, Eigenschaften und Quellen (zusammen die „Daten“), an ComplyMarket zur Nutzung im Zusammenhang mit dem Service gewährt der Lieferant ComplyMarket eine weltweite, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare und unterlizenzierbare (auch über mehrere Stufen) Lizenz an den Daten und allen Rechten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und damit verbundene Rechte, Marken, Designrechte, Datenbankrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse usw.), an ComplyMarket, die Daten ihren Kunden in gedruckter und elektronischer Form, auf Speichermedien jeglicher Art und über Kommunikationsnetze (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Internet), über Browser und spezielle Softwareanwendungen auf Desktop- und mobilen Systemen zur Verfügung zu stellen, sie mit anderen Daten oder Werken von ComplyMarket oder Dritten zu kombinieren und in Datenbanken einzubinden, die alleiniges Eigentum von ComplyMarket sind ComplyMarket und/oder seine Lizenznehmer gegen Gebühr oder unentgeltlich. Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass er (i) Eigentümer der an den Daten gewährten Rechte ist, (ii) berechtigt ist, ComplyMarket diese Rechte zu gewähren, und (iii) dass die gewährten Rechte frei von Rechten Dritter und anderen Belastungen sind, die die Nutzung der Daten im Rahmen dieser Lizenz beeinträchtigen könnten.
- b) Verweis auf den Lieferanten: ComplyMarket hat das Recht, aber keine Verpflichtung gegenüber dem Lieferanten, öffentlich und privat (i) auf den Lieferanten als Quelle der vom Lieferanten bereitgestellten Daten zu verweisen und (ii) auf den Lieferanten und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien bei der Vermarktung von Materialien, Komponenten und Produkten (online und offline) zu verweisen, in beiden Fällen (i) und (ii) auch unter Verwendung des Namens und der Marken des Lieferanten.
- c) Rechte an Datenbanken: Der Lieferant hat keine Rechte an den von ComplyMarket und/oder seinen Lizenznehmern erstellten Datenbanken, auch soweit diese Datenbanken ganz oder teilweise aus Daten erstellt wurden, die der Lieferant im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt hat.
(3) Entschädigung: Der Lieferant entschädigt, verteidigt und hält ComplyMarket und Käufer und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter, einschließlich ihrer Nachfolger, Erben und Abtretungsempfänger, schadlos von jeglicher Haftung, Schäden, Verlusten oder Kosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben:
- a) Daten, die vom Lieferanten über den Service bereitgestellt und/oder veröffentlicht werden, oder deren Nutzung durch den Käufer, die gegen Gesetze verstoßen oder geistige Eigentumsrechte verletzen oder missbrauchen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und damit verbundene Rechte, Marken, Designrechte, Datenbankrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse usw.).
- b) Die vom Anbieter über den Dienst bereitgestellten und/oder veröffentlichten Daten sind ungenau oder irreführend;
- c) unbefugte Nutzung des Dienstes über das Konto des Anbieters; und
- d) jede angebliche oder tatsächliche Verletzung der Verpflichtungen des Lieferanten aus dem Vertrag.
§ 11 Besondere Bedingungen für Kunden / Käufer
(1) Der Dienst
- a) ComplyMarket-Plattform und Compliance-Dienste
- b) ComplyMarket bietet eine Online-Compliance-Management-Plattform, KI-gestützte Tools, Datenbanken, Arbeitsabläufe, Beratung und zugehörige Supportdienste für Produkt-Compliance, Material-Compliance, Nachhaltigkeits-Compliance, Lieferanten-Compliance, erweiterte Herstellerverantwortung, Bereitschaft für digitale Produktpässe und globalen Marktzugang.
Der Dienst soll Kunden, darunter Hersteller, Importeure, Händler, Lieferanten, Online-Verkäufer und andere Wirtschaftsakteure, bei der Identifizierung, Organisation, Dokumentation, Überwachung und Verwaltung geltender Compliance-Anforderungen für Produkte, Materialien, Komponenten, Verpackungen, Batterien, Abfallströme und Lieferketten unterstützen.
Der Service kann je nach vereinbartem Umfang die Identifizierung von Produktanforderungen, die Verwaltung regulatorischer Bibliotheken, die Verwaltung von Compliance-Beweisen, die Sammlung von Lieferantendokumenten, die Überprüfung technischer Dokumentation, die Bewertung der Marktfähigkeit, Prüfungen der Kennzeichnungs- und Verpackungskonformität, EPR-Daten- und Beweismanagement, DPP-Datenworkflows, KI-gestützte Compliance-Analyse und Kommunikation mit Lieferanten oder internen Teams umfassen.
Datenquellen und vom Kunden bereitgestellte Informationen: Der Dienst kann Daten aus verschiedenen Quellen verarbeiten, anzeigen, analysieren oder organisieren, einschließlich Informationen, die vom Kunden, Lieferanten, Herstellern, Händlern, Labors, Zertifizierungsstellen, Behörden, Regulierungsdatenbanken, öffentlichen Quellen, Drittanbietern und ComplyMarkets eigenen Compliance-Inhalten bereitgestellt werden.
Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten Dritter und von Kunden bereitgestellten Daten kann von ComplyMarket nicht garantiert werden, es sei denn, eine bestimmte Überprüfungs- oder Überprüfungsleistung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. ComplyMarket kann diese Informationen zur Unterstützung von Compliance-Analysen, Anforderungszuordnungen, Risikobewertungen, Beweisverfolgung, Lieferantenkommunikation und Marktfähigkeitsabläufen verwenden.
Wenn ComplyMarket Informationen erkennt, die unvollständig, veraltet, inkonsistent oder ungenau erscheinen, kann ComplyMarket den Kunden benachrichtigen, um Klarstellung bitten, die Informationen entsprechend kennzeichnen, ihre Verwendung einschränken oder sie von der Plattform entfernen. ComplyMarket ist jedoch nicht für die Richtigkeit der vom Kunden, seinen Lieferanten oder anderen Dritten bereitgestellten Informationen verantwortlich. - c) Kundenkonto: Der Kunde muss möglicherweise ein Konto erstellen, um auf bestimmte Funktionen des Dienstes zugreifen zu können. Der Kunde ist verpflichtet, alle Anmeldedaten, Passwörter, API-Schlüssel, Zugangslinks und sonstigen Authentifizierungsdaten streng vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ComplyMarket an Dritte weiterzugeben.
Der Kunde ist für alle über sein Konto durchgeführten Aktivitäten verantwortlich, es sei denn, diese Aktivitäten resultieren aus einer eigenen Pflichtverletzung von ComplyMarket. Der Kunde hat ComplyMarket unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ihm ein unbefugter Zugriff, ein Missbrauch oder ein vermuteter Sicherheitsvorfall bekannt wird, der sein Konto betrifft. - d) Nutzung des Dienstes durch den Kunden: Der Kunde darf den Dienst nur für rechtmäßige Geschäftszwecke und in Übereinstimmung mit dem geltenden Vertrag, Angebot, Bestellformular, der Leistungsbeschreibung, der Benutzerdokumentation und den geltenden Gesetzen nutzen.
Der Service soll das Compliance-Management und die Entscheidungsfindung unterstützen, ersetzt jedoch nicht die eigene Verantwortung des Kunden für Produktkonformität, Marktplatzierung, Produktsicherheit, Rechtskonformität, Lieferantenqualifizierung, Prüfung, Zertifizierung, Registrierung oder Meldepflichten.
Der Kunde darf sich beim Inverkehrbringen von Produkten nicht ausschließlich auf automatisierte Ausgaben, KI-generierte Ergebnisse, Daten Dritter oder Plattformindikatoren verlassen. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, zu bestätigen, dass seine Produkte, Materialien, Komponenten, Verpackungen, Dokumentationen, Etiketten, Erklärungen, Registrierungen und Berichte alle geltenden gesetzlichen, behördlichen, technischen, vertraglichen und Marktanforderungen erfüllen.
ComplyMarket kann Empfehlungen, Risikoindikatoren, Marktfähigkeitsbewertungen, Warnungen, Dokumentenprüfungen oder Compliance-Lückenanalysen bereitstellen. Diese Ergebnisse basieren auf den Informationen, die ComplyMarket zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung standen, sowie auf den vom Kunden und Dritten bereitgestellten oder zugänglich gemachten Daten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, stellen solche Ausgaben keine Zertifizierung, behördliche Genehmigung, Labortestergebnis, Rechtsgutachten, Steuerberatung oder Garantie der Produktkonformität dar. - e) Pflichten des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass:
- i. alle Informationen, Dokumente, Produktdaten, Lieferantendaten, Verkaufsdaten, Marktdaten, Materialdaten, Stoffinformationen, Verpackungsdaten, Batteriedaten, EPR-Daten und andere Informationen, die an den Dienst übermittelt oder darin verwendet werden, korrekt, vollständig, aktuell und rechtmäßig bereitgestellt sind;
- ii. er über alle erforderlichen Rechte, Genehmigungen, Lizenzen und Rechtsgrundlagen verfügt, um ComplyMarket solche Informationen zur Verfügung zu stellen und ComplyMarket zu gestatten, sie für die vereinbarten Dienstleistungen zu verarbeiten;
- iii. Es aktualisiert die Informationen während der Vertragslaufzeit, wenn sich relevante Fakten, Produktspezifikationen, Lieferanten, Märkte, Rechtsstatus, Dokumentation oder Compliance-Nachweise ändern;
- iv. Es behandelt personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen, Lieferanteninformationen und Daten Dritter in Übereinstimmung mit geltendem Recht und vertraglichen Verpflichtungen;
- v. Es überprüft die Ergebnisse, Warnungen, Berichte, Empfehlungen und Ergebnisse, die über den Dienst bereitgestellt werden, bevor es geschäftliche, regulatorische oder Marktplatzierungsentscheidungen trifft;
- vi. Es erhält alle für seine Produkte oder Märkte erforderlichen obligatorischen Tests, Zertifizierungen, Registrierungen, Genehmigungen, Vertretungsmandate, behördlichen Genehmigungen oder rechtlichen Bewertungen.
- f) Vertreter-, Registrierungs-, Berichts- und Drittanbieterdienste: Wenn der Kunde einen autorisierten EU-Vertreter, einen autorisierten britischen Vertreter, eine verantwortliche Person, einen Alleinvertreter, eine EPR-Registrierung, ein EPR-Reporting, Labortests, eine Zertifizierung oder ähnliche Dienstleistungen anfordert, erfordern diese Dienstleistungen ein separates schriftliches Mandat, eine Bestellung, eine Leistungsbeschreibung oder einen Servicevertrag.
ComplyMarket kann solche Dienste direkt bereitstellen, sofern dies gesetzlich zulässig ist, oder Dienste Dritter über kompetente Partner, Systeme, Labore, Berater, Zertifizierungsstellen, Behörden oder Dienstleister koordinieren, ermöglichen oder vermitteln. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist ComplyMarket nicht verantwortlich für Verzögerungen, Entscheidungen, Gebühren, Ablehnungen oder Anforderungen, die von Behörden, Systemen, Zertifizierungsstellen, Labors, Online-Marktplätzen oder anderen Dritten auferlegt werden.
(2) Qualität, Verfügbarkeit, Änderungen und Unterbrechungen
Der Dienst wird im Laufe der Zeit kontinuierlich aktualisiert, verbessert und weiterentwickelt. ComplyMarket ist berechtigt, einzelne Funktionen, Arbeitsabläufe, Schnittstellen, Datenbanken, KI-Modelle, regulatorische Inhalte oder technische Komponenten des Dienstes zu ändern, zu erweitern, zu reduzieren, zu ersetzen oder einzustellen, sofern eine solche Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
Änderungen können insbesondere erforderlich sein, um technologische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Verbesserungen des KI-Modells, neue oder geänderte Vorschriften, Marktanforderungen, Datenverfügbarkeit Dritter, Software-Updates, Änderungen der Infrastruktur, Anforderungen an die Cybersicherheit oder neue zur Plattform hinzugefügte Dienste und Funktionen widerzuspiegeln.
Dem Kunden wird nur Zugriff auf die jeweils aktuelle Version des Dienstes gewährt. ComplyMarket wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Verfügbarkeit, Sicherheit und Funktionalität des Dienstes aufrechtzuerhalten, eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Vorübergehende Unterbrechungen können aufgrund von Wartungsarbeiten, Aktualisierungen, Sicherheitsmaßnahmen, Infrastrukturproblemen, höherer Gewalt, Dienstunterbrechungen Dritter oder anderen Ereignissen auftreten, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von ComplyMarket liegen.
Sollte eine wesentliche Änderung des Dienstes für den Kunden unzumutbar sein und die vereinbarte vertragliche Nutzung erheblich beeinträchtigen, kann der Kunde den betroffenen Dienst gemäß dem geltenden Vertrag kündigen.
Weitergehende Ansprüche allein aufgrund zumutbarer Änderungen, Aktualisierungen, Unterbrechungen oder technischer Weiterentwicklungen des Dienstes sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz / Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichneten Informationen, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung von der anderen Partei erhalten oder erhalten, auch nach Vertragsende geheim zu halten und die jeweiligen Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Informationen und Unterlagen dürfen Dritten, die nicht an der Vertragsdurchführung beteiligt sind, nicht zugänglich gemacht werden. Die Parteien werden den Vertragsgegenstand wie eigene schützenswerte Unterlagen schützen. Jede Partei kann von der anderen Partei verlangen, Art und Umfang der hierfür getroffenen organisatorischen Maßnahmen zu dokumentieren.
(2) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich sind oder die dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden.
(3) Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass ComplyMarket seine Daten im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang und auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhebt, speichert, verarbeitet und ggf. an Dritte weitergibt (siehe auch Datenschutzerklärung: https://www.complymarket.com/en/privacy-and-policy).
(4) Wenn und soweit der Kunde personenbezogene Daten auf IT-Systemen verarbeitet, für die ComplyMarket technisch verantwortlich ist, muss der Kunde den geltenden Datenschutzbedingungen zustimmen (Auftragsverarbeitung) oder einen gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit ComplyMarket abschließen.
(5) Sofern nicht anders vereinbart, können beide Vertragspartner den anderen als Referenzvertragspartner benennen und dessen Logo auf ihrer Website oder in Drucksachen zu Marketingzwecken verwenden.
§ 13 Lizenzierte Produkte
Für Verträge mit IT-Dienstleistungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Softwarelösungen gelten ergänzend unsere Lizenzbedingungen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Für Verträge zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns der Sitz von ComplyMarket.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten die etwaigen gesetzlichen Regelungen. Sofern dies jedoch eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde, wird der Vertrag im Ganzen unwirksam.
(4) Alle Daten, Texte, Logos und andere Bilder (Standbilder oder bewegte Bilder), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten über Materialien, Komponenten und Produkte und deren Namen, Eigenschaften und Quellen (zusammen die „Daten“), sind das alleinige Eigentum von ComplyMarket, seinen Lieferanten und/oder ihren jeweiligen Lizenzgebern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die von ComplyMarket und/oder seinen Lizenznehmern erstellten Datenbanken.
I. Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Software
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Lizenzbedingungen gelten für die dauerhafte Überlassung der Software an den Kunden und deren Nutzung durch den Kunden.
(2) Der Vertrag über den Kauf und die Nutzung von Software kommt zustande zwischen der Firma ComplyMarket GmbH, Bevollmächtigter: Dr. Mohamed Kassem, 244 Leopoldstraße, 80807 München, Telefon: +491637819457, E-Mail: info@complymarket.com, im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt, und der Kunde. Der Kunde ist ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Leistungsumfang
1. ComplyMarket stellt dem Kunden die Software einschließlich der in der Software enthaltenen Anwendungsdokumentation nach Maßgabe der in diesen Geschäftsbedingungen und im Angebot dargelegten Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Quellcode der Software und deren Überlassung an den Kunden sind nicht Vertragsbestandteil.
2. Die vereinbarte Beschaffenheit der Software ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung für die Software im Angebot. Für darüber hinausgehende Eigenschaften übernimmt ComplyMarket keine Haftung. Eine solche Verpflichtung ergibt sich insbesondere nicht aus sonstigen Garantien der Software in öffentlichen Äußerungen von ComplyMarket, Mitarbeitern von ComplyMarket oder Vertriebspartnern.
3. Soweit Mitarbeiter oder Vertriebspartner von ComplyMarket vor Vertragsschluss Garantien geben, gelten diese nur dann als von ComplyMarket anerkannt, wenn sie von der Geschäftsführung von ComplyMarket bestätigt wurden.
§ 3 Bereitstellung der Software
Jede Weitergabe der Software durch den Kunden ohne Zustimmung von ComplyMarket ist untersagt, soweit dies nicht gesetzlich zulässig ist. Im Falle einer zulässigen Weitergabe der Software gilt Folgendes:
- a) Die Software ist vollständig weiterzugeben und die eigene Nutzung der Software durch den Kunden ist vollständig zu unterlassen. Eine vorübergehende oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Software an Dritte ist untersagt.
- b) Der Kunde überlässt dem Dritten alle Kopien des Programms, einschließlich vorhandener Sicherungskopien. Nicht ausgehändigte Kopien sind zu vernichten.
- c) Installationen der Software beim Kunden müssen gelöscht werden und die Löschung muss gegenüber ComplyMarket bestätigt werden.
- d) Der Kunde ist verpflichtet, ComplyMarket den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten mitzuteilen.
- e) Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Dritte die Lizenzbedingungen und die vereinbarte Rechtswahl von ComplyMarket sowie den Gerichtsstand akzeptiert.
- f) Der Dritte ist nicht berechtigt, die Software in einem größeren Umfang zu nutzen und/oder zu übertragen, als dem Kunden vor der Übertragung zusteht.
- g) Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass gegenüber dem Dritten die gleichen Sorgfalts- und Informationspflichten bezüglich der Software gelten wie gegenüber ComplyMarket.
- h) Der Kunde darf die Software nicht an einen Dritten übertragen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Dritte gegen die Vertragsbedingungen verstößt.
- i) Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden, unbeschadet weitergehender Ansprüche von ComplyMarket gegen ComplyMarket.
§ 4 Nutzungsumfang
1. Mit dem Erwerb einer Lizenz räumt ComplyMarket dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, unbefristetes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im unten und im Angebot angegebenen Nutzungsumfang ein.
2. Im Falle von SaaS gewährt ComplyMarket dem Kunden während der Vertragslaufzeit Folgendes:
- a. Die für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlichen einfachen Nutzungsrechte
- b. Das einfache Recht, die Client-Software auf der erforderlichen Anzahl von Computern zu installieren und die Funktionalitäten der Software über das Internet zu nutzen
3. Die Software besteht aus einer Server-Komponente und einer Client-Komponente. Es gilt:
4. Beim Erwerb einer Lizenz darf der Kunde die Serverkomponente nur auf der im Angebot angegebenen Anzahl an Servern installieren. Sofern keine bestimmte Anzahl an Servern vereinbart wurde, ist die Installation nur auf einem Server zulässig.
5. Der Kunde darf die Client-Komponente nur für die im Angebot angegebene Anzahl natürlicher Personen, also Nutzer, nutzen.
6. Benutzer werden über die Benutzerverwaltung der Software angelegt. Benutzer müssen namentlich eingegeben werden (Named-User-Lizenzmodell).
7. Der Kunde darf die Software ausschließlich zur Abwicklung seiner eigenen internen Geschäftsabwicklungen und der internen Geschäftsabwicklungen seiner Unternehmensgruppe (verbundene Unternehmen) nutzen. Ein verbundenes Unternehmen im Sinne dieser Bestimmungen ist jede juristische Person, die zu einer Partei gehört (Tochtergesellschaft), zu der eine Partei gehört (Mutterunternehmen) oder die demselben Eigentümer wie eine Partei gehört (Schwesterunternehmen). Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „im Besitz“ die Kontrolle über mehr als 50 % der Anteile an einem Unternehmen. Folgendes ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ComplyMarket verboten:
8. die Software vorübergehend auch anderen als den verbundenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen (z. B. als Application Service spiring (ASP) oder SaaS)
9. Der Einsatz der Software zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen sind, ist grundsätzlich untersagt.
10. Eine Vervielfältigung der Software ist nur gestattet, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Der Kunde darf im erforderlichen Umfang Sicherungskopien der Software erstellen. Sicherungskopien auf tragbaren Datenträgern müssen als solche gekennzeichnet und mit einem Copyright-Vermerk zu Gunsten von ComplyMarket versehen sein.
11. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Anpassungen an der Software vorzunehmen, soweit dies nicht gesetzlich zulässig ist. Der Kunde ist nur dann berechtigt, Fehler selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen, wenn ComplyMarket nicht bereit oder in der Lage ist, solche vom Kunden gemeldeten Softwarefehler zu beheben.
12. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig. Dies gilt nur, wenn ComplyMarket nach entsprechender Aufforderung mit angemessener Fristsetzung die zur Herstellung der Interoperabilität mit anderer Hard- oder Software erforderlichen Daten nicht zur Verfügung gestellt hat.
13. Stellt ComplyMarket dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung, unterliegt diese neue Version ebenfalls diesen Lizenzbedingungen. Die Nutzungsrechte an der älteren Version erlöschen mit der produktiven Nutzung der neuen Version, spätestens jedoch vier Wochen nach der ersten Nutzung zu Testzwecken.
14. Soweit ComplyMarket dem Kunden Software oder urheberrechtlich geschützte Leistungen überlässt, erhält der Kunde die gleichen Nutzungsrechte wie an der ComplyMarket-Software.
15. Die vorstehende Rechtseinräumung setzt die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung voraus. Der Kunde ist berechtigt, die Software für den Zeitraum von der Bereitstellung bis zur Bezahlung der Leistung ausschließlich zu Testzwecken zu nutzen.
§ 5 Diagnose
Zur Betriebsüberwachung, Produktverbesserung und Fehleranalyse übermittelt die Software Diagnosedaten standardmäßig über eine sichere Verbindung an ComplyMarket. Personenbezogene Daten werden ausschließlich in pseudonymisierter Form übermittelt (siehe auch Datenschutzerklärung: https://www.complymarket.com/de/privacy-and-policy).
§ 6 Open-Source-Software
1. Die Software besteht aus von ComplyMarket selbst erstellter Software sowie Open-Source-Software.
2. Die Rechteeinräumung durch ComplyMarket an den Kunden (siehe § 4) erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die Open-Source-Software. Die Open-Source-Software wird dem Kunden ausschließlich auf Grundlage und unter den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenzen zur Verfügung gestellt.
§ 7 Softwareschutz und Prüfungsrechte
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Software sorgfältig aufzubewahren, um Missbrauch vorzubeugen.
2. Urheberrechtsvermerke, Seriennummern und andere Merkmale der Software, die der Identifizierung des Programms dienen, dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmdarstellung solcher Funktionen.
3. Auf Verlangen wird der Kunde ComplyMarket über die von ihm vorgenommenen Installationen und Kopien der Software und deren Verbleib informieren.
4. Der Kunde stellt sicher, dass die auf Datenträgern, Speichern oder sonstiger Hardware gespeicherte Software vollständig und dauerhaft gelöscht wird:
5. Er überlässt die Datenträger, Speicher oder sonstigen Hardware, auf denen die Software gespeichert ist, ganz oder teilweise an Dritte.
6. Er verzichtet ganz oder teilweise auf den unmittelbaren Besitz der Datenträger, Speichergeräte oder sonstigen Hardware, auf denen die Software gespeichert ist.
7. ComplyMarket ist berechtigt, einmal im Jahr die Nutzung der Software aus der Ferne zu überprüfen.
8. In Ausnahmefällen kann ComplyMarket Vor-Ort-Kontrollen durchführen, wenn:
9. Der Kunde lehnt die Fernverifizierung ab
10. Die Fernprüfung liefert keine aussagekräftigen Ergebnisse.
11. Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kunde vertragswidrig ist.
12. Der Kunde wird ComplyMarket bei der Durchführung der Prüfungen angemessen unterstützen. Inspektionen vor Ort werden von ComplyMarket vier Wochen im Voraus angekündigt.
13. Der Kunde trägt die Kosten der Untersuchung, wenn sich bei der Untersuchung eine nicht vertragsgemäße Verwendung ergibt. ComplyMarket kann das Einsichtsrecht auf Dritte übertragen.
§ 8 Beendigung des Rechts zur Nutzung der Software
Nach Beendigung des Nutzungsrechts des Kunden an der Software gibt der Kunde die Software an ComplyMarket zurück und löscht alle erstellten Kopien der Software, es sei denn, der Kunde ist gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet. Der Kunde muss ComplyMarket einen Nachweis über die Löschung erbringen.
II. Bedingungen für die Softwaremiete
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung der Software zur vorübergehenden Nutzung durch ComplyMarket an den Kunden.
(2) Der Softwaremietvertrag kommt zustande zwischen der Firma ComplyMarket UG, Vertretungsberechtigter: Dr. Mohamed Kassem, 244 Leopoldstraße, 80807 München, Telefon: +491637819457, E-Mail: info@complymarket.com, im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt, und der Kunde. Der Kunde ist ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Leistungsumfang
(1) ComplyMarket stellt dem Kunden die Software einschließlich der in der Software enthaltenen Anwendungsdokumentation für die vereinbarte Mietdauer gemäß den in diesen Geschäftsbedingungen und im Angebot dargelegten Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Quellcode der Software und deren Überlassung an den Kunden sind nicht Vertragsbestandteil.
(2) Die vereinbarte Beschaffenheit der Software ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung für die Software im Angebot. Für darüber hinausgehende Eigenschaften übernimmt ComplyMarket keine Haftung. Eine solche Verpflichtung ergibt sich insbesondere nicht aus sonstigen Garantien der Software in öffentlichen Äußerungen von ComplyMarket, Mitarbeitern von ComplyMarket oder Vertriebspartnern.
(3) Soweit Mitarbeiter oder Vertriebspartner von ComplyMarket vor Vertragsschluss Garantien geben, gelten diese nur dann als von ComplyMarket anerkannt, wenn sie von der Geschäftsführung von ComplyMarket bestätigt wurden.
(4) ComplyMarket übernimmt für den Kunden während der Vertragslaufzeit die Wartung und den Support der Software. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Softwarepflege und Support.
(5) Die Regelungen zur Mängelbeseitigung in Ziffer 12 der AGB gelten auch für die Softwaremiete. Ziffer 12.1 Mängelbeseitigung beim Lizenzkauf findet keine Anwendung.
§ 3 Nutzungsrechte
Der zulässige Umfang der Nutzung durch den Kunden sowie alle weiteren Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Software ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf und die Nutzung von Software.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Daten, auf die er Zugriff hat, regelmäßig zu sichern. Die Datensicherungen müssen so gespeichert werden, dass eine Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.
§ 5 Vergütung
(1) Für die Softwaremiete wird ein wiederkehrendes Entgelt vereinbart. Diese Vergütung ist für die gesamte Laufzeit der Lizenz zahlbar und wird in regelmäßigen Abständen gemäß den im Angebot angegebenen Zahlungsmodalitäten fällig.
(2) Diese Vergütung und die Zahlungsmodalitäten (Fristen) werden im Angebot festgelegt.
(3) Vereinbaren ComplyMarket und der Kunde nachträglich eine Erweiterung des Nutzungsumfangs, erhöht sich die Vergütung um den vereinbarten Betrag. Diese Anpassung der Vergütung wird ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erweiterung des Nutzungsumfangs bzw. die Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden.
(4) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist ComplyMarket berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, wenn der Kunde Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ComplyMarket vorbehalten.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist ComplyMarket berechtigt, ihre Leistungen vorübergehend einzustellen und den Zugriff auf die lizenzierte Software zu sperren, bis alle fälligen Zahlungen einschließlich Verzugszinsen und Mahnkosten vollständig beglichen sind. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die Überlassung von Software beginnt mit der Überlassung der Software und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Danach verlängert sie sich automatisch um weitere zwölf Monate.
(2) Die Software, Plattform, digitale Dienstleistung oder zugriffsbasierte Dienstleistung gilt als dem Kunden zu dem Zeitpunkt bereitgestellt, zu dem ComplyMarket dem Kunden die vereinbarte Dienstleistung gemäß dem geltenden Angebot, Bestellformular, der Leistungsbeschreibung oder der Dienstleistungsvereinbarung zur Verfügung stellt.
(3) Bei cloudbasierten oder portalbasierten Diensten liegt die Bereitstellung dann vor, wenn ComplyMarket dem Kunden Zugriff auf die entsprechende Online-Plattform, das Kundenkonto, die Anmeldedaten, den Zugangslink, den API-Zugang oder andere Mittel gewährt, die es dem Kunden ermöglichen, auf den vereinbarten Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen.
(4) Bei herunterladbarer Software gilt die Bereitstellung als erfolgt, wenn ComplyMarket dem Kunden einen Download-Link, einen Lizenzschlüssel, einen Aktivierungscode oder andere technische Mittel zur Verfügung stellt, die für den Zugriff, die Installation oder die Aktivierung der Software erforderlich sind.
(5) Werden während eines laufenden Vertrags Erweiterungen des Nutzungsumfangs der Software vereinbart, so gilt für diese Erweiterungen die Laufzeit und Kündigungsfrist des aktuellen Vertrages.
(6) Der Vertrag kann von beiden Parteien frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
(7) Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(8) Der Vertrag kann nur insgesamt gekündigt werden. Teilkündigungen, z.B. für einzelne Module, Apps o.ä. sind nicht gestattet.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die SaaS-Dienste von ComplyMarket. Dazu gehören:
- Vorübergehende Überlassung der Software
- Bereitstellung des Cloud-Servers inklusive des benötigten Speicherplatzes
- Technischer Betrieb der Serverkomponenten der Software. Der Kunde kann daher die Funktionalitäten der Software mittels Online-Zugriff über die beim Kunden installierte Client-Software nutzen.
(2) Der Software as a Service-Vertrag kommt zustande zwischen der Firma ComplyMarket GmbH, Bevollmächtigter: Dr. Mohamed Kassem, 244 Leopoldstraße, 80807 München, Telefon: +491637819457, E-Mail: info@complymarket.com, im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt, und der Kunde. Der Kunde ist ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Leistungsumfang
(1) ComplyMarket räumt dem Kunden für die vereinbarte Vertragslaufzeit das Recht ein, die Software über das Internet zu nutzen. Hierzu wird die ComplyMarket-Software auf einem Server installiert, technisch betrieben und so mit dem Internet verbunden, dass der Kunde über eine verschlüsselte Verbindung darauf zugreifen kann. Darüber hinaus stellt ComplyMarket den nötigen Speicherplatz für die Daten des Kunden zur Verfügung.
(2) Die für den Zugriff und die Nutzung der Software erforderliche Client-Software und die Zugangsdaten werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
(3) Die vereinbarte Beschaffenheit der Software ergibt sich aus der im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung. Für darüber hinausgehende Eigenschaften übernimmt ComplyMarket keine Haftung. Eine solche Verpflichtung ergibt sich insbesondere nicht aus sonstigen Garantien der Software in öffentlichen Äußerungen von ComplyMarket, Mitarbeitern von ComplyMarket oder Vertriebspartnern.
(4) Soweit Mitarbeiter oder Vertriebspartner von ComplyMarket vor Vertragsschluss Garantien geben, gelten diese nur dann als von ComplyMarket anerkannt, wenn sie von der Geschäftsführung von ComplyMarket bestätigt wurden.
(5) ComplyMarket übernimmt für den Kunden während der Vertragslaufzeit die Wartung und den Support der Software. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Softwarepflege und Support.
(6) ComplyMarket führt täglich ein Backup der Kundendaten durch. Das Backup wird für einen Zeitraum von 30 Tagen gespeichert.
§ 3 Nutzungsrechte
Der zulässige Umfang der Nutzung durch den Kunden sowie alle weiteren Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Software ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf und die Nutzung der Software.
§ 4 Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit des Systems basiert auf dem Service Level Agreement für Support und Hosting.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Systemvoraussetzungen für die Bereitstellung der SaaS-Dienste in seinem Bereich zu schaffen. Dazu gehört:
- a. Funktionalität seines Internetzugangs, einschließlich der Übertragungswege vom und zum Übergabepunkt zum Hostsystem
- b. Installation der neuesten Version der für den Zugriff erforderlichen Client-Software auf ausreichend dimensionierten Rechnern
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde muss seine Zugangsdaten unverzüglich ändern, wenn ihm bekannt wird, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, ComplyMarket unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass seine Zugangsdaten zur Software von Dritten missbräuchlich verwendet wurden oder werden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, ComplyMarket etwaige Störungen der Verfügbarkeit des Systems mitzuteilen. Soweit möglich, wird der Kunde die Störung detailliert darlegen, damit ComplyMarket die Ursache und das Ausmaß der Störung untersuchen kann.
§ 6 Vergütung
(1) Für SaaS wird eine wiederkehrende Vergütung vereinbart.
(2) Diese Vergütung und die Zahlungsmodalitäten (Fristen) werden im Angebot festgelegt.
(3) Vereinbaren ComplyMarket und der Kunde nachträglich eine Erweiterung des Nutzungsumfangs, erhöht sich die Vergütung um den vereinbarten Betrag. Diese Anpassung der Vergütung wird ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erweiterung des Nutzungsumfangs bzw. die Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden.
(4) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist ComplyMarket berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, wenn der Kunde Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ComplyMarket vorbehalten.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist ComplyMarket berechtigt, ihre Leistungen vorübergehend einzustellen und den Zugriff auf die lizenzierte Software zu sperren, bis alle fälligen Zahlungen einschließlich Verzugszinsen und Mahnkosten vollständig beglichen sind. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag für SaaS beginnt mit der Bereitstellung der Software und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Danach verlängert sie sich automatisch um weitere zwölf Monate.
(2) Als Zeitpunkt der Bereitstellung der Software gilt der Zeitpunkt der Bereitstellung der Client-Software und der Zugangsdaten zum Kunden.
(3) Werden während eines laufenden Vertrags Erweiterungen des Nutzungsumfangs der Software vereinbart, so gilt für diese Erweiterungen die Laufzeit und Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags.
(4) Der Vertrag kann von beiden Parteien frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
(5) Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Der Vertrag kann nur insgesamt gekündigt werden. Teilkündigungen, z.B. für einzelne Module, Apps o.ä. sind nicht gestattet.
IV. Bedingungen für Softwarewartung und Support
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung von Softwarewartung und Support durch ComplyMarket für die im ComplyMarket-Angebot enthaltene Software.
(2) Der Vertrag über Softwarepflege und Support kommt zustande zwischen der Firma ComplyMarket GmbH, Bevollmächtigter: Dr. Mohamed Kassem, 244 Leopoldstraße, 80807 München, Telefon: +491637819457, E-Mail: info@complymarket.com, im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt, und der Kunde. Der Kunde ist ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Leistungsumfang
(1) ComplyMarket wird die Software weiterentwickeln, Fehler beheben und dem Kunden regelmäßig neue Versionen der Software (Minor- und Major-Releases) zur Verfügung stellen.
(2) Gegenstand der Softwarepflege ist stets der aktuelle Gesamtbestand der vom Kunden lizenzierten Software, einschließlich etwaiger späterer Erweiterungen des Lizenzbestandes.
(3) Die mit der Veröffentlichung von ComplyMarket bekannt gegebenen Hardware- und Softwareanforderungen gelten für die jeweiligen Versionen der Software. Die Systemanforderungen können sich im Zuge der Weiterentwicklung der Software ändern.
(4) Im Rahmen der Bereitstellung neuer Versionen der Software ist ComplyMarket berechtigt, die eingesetzte Open-Source-Software zu ändern und weitere Open-Source-Software einzusetzen, soweit hierdurch die vertraglich vereinbarten Möglichkeiten des Kunden zur Nutzung der Software nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Für die neu genutzte Open-Source-Software können andere Open-Source-Lizenzbedingungen gelten als die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mitgeteilten.
(5) Darüber hinaus stellt ComplyMarket dem Kunden von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr einen Support Desk für Supportanfragen zur Verfügung.
(6) Die Unterstützung umfasst:
- Beantwortung individueller anwendungsspezifischer und technischer Fragen.
- Bearbeitung technischer Probleme, die im Einflussbereich von ComplyMarket oder der Software liegen.
(9) Die Unterstützung umfasst nicht:
- Allgemeine Unternehmensberatung und Anwenderschulung
- Unterstützung bei der technischen Installation, der funktionalen Einrichtung und dem Betrieb der Software
- Anfragen zu technischen Problemen außerhalb des Einflussbereichs von ComplyMarket oder der Software, z.B. Firewall-Konfiguration, Verwaltung auf Betriebssystemebene, Installation von Drittprogrammen
(13) Die Nutzung des Supports ist auf ordnungsgemäß lizenzierte Benutzer der Software und die benannten technischen Ansprechpartner beschränkt.
(14) Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Bearbeitung von Supportanfragen nach dem Service Level Agreement für Support und Hosting.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Neue Versionen der Software werden digital zur Verfügung gestellt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, die neueste Version der Software zu installieren und zu nutzen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, vor dem Absenden einer Supportanfrage sorgfältig zu prüfen, ob ein technisches Problem in seiner Hardware- oder Softwareumgebung als Ursache ausgeschlossen werden kann.
(3) Der Kunde stellt ComplyMarket alle für den Support erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung und unterstützt ComplyMarket bei der weiteren Bearbeitung. Dazu gehören unter anderem:
- Beschreibung des Fehlers bzw. der Störung
- Zeitpunkt und Dauer des Auftretens
- Anzahl der betroffenen Benutzer
- Beschreibung der System- und Hardwareumgebung
- Bereitstellung aller weiteren zur Bearbeitung der Anfrage notwendigen Informationen (z.B. Logfiles, Screenshots, Sankey-Diagramme, Umberto-Modelle etc.).
§ 4 Vergütung
(1) Für die Erbringung von Softwarepflege und -support wird eine wiederkehrende Vergütung vereinbart.
(2) Diese Vergütung und die Zahlungsmodalitäten (Fristen) werden im Angebot festgelegt.
(3) Vereinbaren ComplyMarket und der Kunde nachträglich eine Erweiterung des Nutzungsumfangs der Software, erhöht sich die Vergütung um den vereinbarten Betrag. Diese Anpassung der Vergütung wird ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erweiterung des Nutzungsumfangs bzw. die Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden.
(4) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist ComplyMarket berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, wenn der Kunde Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ComplyMarket vorbehalten.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist ComplyMarket berechtigt, ihre Leistungen vorübergehend einzustellen und den Zugriff auf die lizenzierte Software zu sperren, bis alle fälligen Zahlungen einschließlich Verzugszinsen und Mahnkosten vollständig beglichen sind. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über Softwarewartung und Support beginnt mit der Bereitstellung der Software und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Danach verlängert sie sich automatisch um weitere zwölf Monate.
(2) Als Zeitpunkt der Überlassung der Software an den Kunden gilt der Zeitpunkt, an dem ComplyMarket dem Kunden einen Download-Link mit Lizenzschlüssel zur Verfügung stellt bzw. im Falle einer Beauftragung der Zeitpunkt, an dem ComplyMarket die Software auf dem QS-System des Kunden installiert.
(3) Erwirbt der Kunde während eines laufenden Vertrages Erweiterungen des Nutzungsumfangs der Software, so gelten für diese Erweiterungen die Laufzeiten und Kündigungsfristen des aktuellen Vertrages.
(4) Der Vertrag kann von beiden Parteien frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
(5) Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Der Vertrag kann nur insgesamt gekündigt werden. Teilkündigungen, z.B. für einzelne Module, Apps o.ä. sind nicht gestattet.