Irlands Verpackungs-Compliance-Rahmenwerk kombiniert erweiterte Herstellerverantwortung, vom Hersteller finanziertes Recycling, Berichterstattung über Verpackungsdaten, Pflichten zu Einwegkunststoffen und ein landesweites Pfandrückgabesystem für bestimmte Getränkebehälter.
Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren auf den irischen Markt bringen, müssen möglicherweise Folgendes tun:
- Stellen Sie fest, ob es sich um einen großen Produzenten handelt
- Werden Sie Mitglied von Repak
- Verpackungsstatistiken einreichen
- Bezahlen Sie die EPR-Mitgliedsbeiträge für Verpackungen
- Notieren Sie Verpackungsmaterialien und -gewichte
- Identifizieren Sie Verpackungen, die in verschiedenen Phasen der Lieferkette gehandhabt werden
- Registrieren Sie sich bei Re-turn, wenn Sie abgedeckte Getränke verkaufen oder verteilen
- Registrieren Sie einzelne Getränkeprodukte
- Bringen Sie das Retoure-Logo und den genehmigten Barcode an
- Belasten und überweisen Sie die korrekte Anzahlung
- Bieten oder unterstützen Sie einen Rückholservice für Verbraucher
- Bewahren Sie Nachweise für Verpackung und Verkaufsmengen auf
- Bereiten Sie sich auf die Anforderungen der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vor
Irlands aktuelles Verpackungs-EPR-System basiert in erster Linie auf den Verpackungsverordnungen der Europäischen Union von 2014 in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Änderung von 2022 wurde die bisherige Option zur Selbsteinhaltung großer Hersteller abgeschafft und die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Stelle zur Pflicht gemacht. Repak ist derzeit Irlands anerkanntes Verpackungs-Compliance-System und erhielt im Januar 2026 eine weitere zehnjährige Betriebsgenehmigung, die seine Lizenz bis 2035 verlängert.
Das von Re-turn betriebene irische Pfandrückgabesystem wurde am 1. Februar 2024 eingeführt und gilt für berechtigte Getränke, die in PET-Kunststoffflaschen und Aluminium- oder Stahldosen verkauft werden. Produzenten, Händler, Einzelhändler, Online-Verkäufer und Gastronomiebetriebe können im Rahmen des Systems alle Verantwortung tragen.
Diese nationalen Systeme funktionieren nun neben der Verordnung (EU) 2025/40, bekannt als PPWR. Das PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt allgemein ab dem 12. August 2026, wobei einzelne Verpflichtungen unterschiedliche Geltungstermine haben.


