Das kroatische Rahmenwerk zur Verpackungskonformität kombiniert erweiterte Herstellerverantwortung, Herstellerregistrierung, Verpackungsberichterstattung, Abfallentsorgungsgebühren, technische Verpackungsanforderungen und ein nationales Pfandrückgabesystem für Getränkebehälter.
Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf den kroatischen Markt bringen, müssen möglicherweise Folgendes tun:
- Tragen Sie sich in das Register der Hersteller mit erweiterter Verantwortung ein
- Auf den kroatischen Markt gebrachte Verpackungen melden
- Zahlen Sie Abfallentsorgungsgebühren
- Führen Sie Material- und Gewichtsaufzeichnungen
- Beauftragen Sie für bestimmte Fernverkäufe einen kroatischen Vertreter
- Registrieren Sie Getränkeverpackungen vor der Vermarktung
- Bringen Sie eine GTIN und das offizielle Pfandsystem-Zeichen an
- Zahlen Sie den Pfandbetrag für abgedeckte Getränkebehälter
- Bewahren Sie technische und inhaltsbezogene Nachweise auf
- Mehrwegverpackungen separat verfolgen
- Bereiten Sie sich auf zusätzliche PPWR-Anforderungen vor
Der wichtigste nationale Rahmen Kroatiens umfasst das Abfallwirtschaftsgesetz, die Verordnung von 2023 über Verpackungen und Abfallverpackungen, Einwegkunststoffprodukte und Fischereigeräte, die Kunststoff enthalten, sowie die Verordnung von 2024 über Abfallwirtschaft und Pfandgebühren. Der Umweltschutz- und Energieeffizienzfonds, allgemein genannt FZOEU, betreibt das RPPO und spielt eine zentrale Rolle bei der Verwaltung des Verpackungsgebühren- und Pfandrückgabesystems.
Neben der Verordnung (EU) 2025/40, der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, gelten nun auch die kroatischen Verpackungspflichten. Das PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026, obwohl viele einzelne Anforderungen spätere Geltungstermine haben.
Für Unternehmen, die in Kroatien verkaufen, erfordert die Einhaltung der Verpackungsvorschriften daher sowohl die nationale EPR- und Pfandsystembereitschaft als auch einen umfassenderen EU-PPWR-Konformitätsprozess.


