🧾 Deklarationspflichtige Stoffe gemäß CSRD und ESPR
Das Konzept von deklarationspflichtige Stoffe gemäß CSRD und ESPR wird immer zentraler für Hersteller, Importeure und Marken, die in oder mit der Europäischen Union tätig sind.
Einerseits die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), umgesetzt durch die Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), verpflichtet Unternehmen, detaillierte Informationen über Umweltverschmutzung, besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe offenzulegen.
Andererseits das Kommende Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) wird Verpflichtungen auf Produktebene auferlegen, einschließlich Informationen zu besorgniserregenden Stoffen durch den digitalen Produktpass.
Die Abstimmung dieser beiden Rahmenwerke ist nun eine strategische Compliance-Priorität.


