Neue EU-Batterieetiketten für den allgemeinen Gebrauch in tragbaren Geräten Batterien
Tragbare Batterien sind kleine Produkte, aber ihre Etiketten werden zu einem wichtigen Compliance-Kontrollpunkt auf dem EU-Markt. Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 beschränkt sich die Batteriekonformität nicht mehr auf Sicherheits- und Chemikalienbeschränkungen. Es umfasst jetzt strukturierte Kennzeichnung, Kennzeichnung, Konformitätsnachweise, Abfallinformationen und digitalen Zugriff auf wichtige Batteriedaten.
Das beigefügte Bild zeigt ein illustratives Etikett für nicht wiederaufladbare AA-Alkalibatterien. Es ist nützlich, weil es mehrere erwartete Etikettenelemente in einem visuellen Layout vereint: Batteriekategorie, Modellidentifikation, Chemie, Gewicht, CE-Kennzeichnung, Symbol für getrennte Sammlung, QR-Code und Informationsfelder für Stoffe und kritische Rohstoffe. Es sollte jedoch nicht als offizielle EU-Vorlage oder als Beweis dafür betrachtet werden, dass ein bestimmtes Etikett konform ist.
Die EU-Batterieverordnung gilt für alle Kategorien von Batterien, die in der EU auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden. Außerdem werden Gerätebatterien und „Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch“ definiert, einschließlich gängiger Formate wie AA, AAA, C, D, Knopfzellen und 9-V-Batterien.


