Konformität mit der Demokratischen Republik Kongo

🧾 Überblick über das Konformitätsverifizierungsprogramm

Die Konformitätsverifizierung (VoC) Programm der Demokratische Republik Kongo (DRC) ist Pflicht Überprüfung der Importe vor dem Export (PVoI) Initiative der Office Congolais de Contrôle (OCC) und die Ministerium für Außenhandel.

Sein Zweck besteht darin, sicherzustellen, dass Waren, die auf den kongolesischen Markt gelangen, nationalen oder internationalen Standards für Qualität, Sicherheit, Kennzeichnung und Preisgestaltung entsprechen.

Das aktuelle Programm – umgesetzt durch eine autorisierte Prüfstelle– stärkt den Verbraucherschutz, fördert fairen Wettbewerb, schützt lokale Industrien und unterstützt einen reibungsloseren internationalen Handel und die Zollabfertigung.

 

⚙️ Regulierungsrahmen und Autorität

Das Programm läuft unter:

  • Ministerialerlass Nr.003/CAB/MIN.COM.EXT/2017 Genehmigung des Vertrags zwischen dem OCC und der autorisierten Inspektionsstelle.
  • Handelsgesetz 74/014 (10Juli1974) Regelung kommerzieller Aktivitäten.
  • Devisenregulierung der Zentralbank (28März2014) für Einfuhranmeldungen.
  • Ergänzende Verordnungen zur Kennzeichnung, Produktsicherheit und Qualitätskontrolle.

Zu den jüngsten regulatorischen Aktualisierungen gehören auch vorübergehende Importverbote und Beschränkungen für bestimmte Produkte, um die inländische Produktion zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten (z. B. Kalk, Zement und Getränke in bestimmten Regionen).

 

🧮 Umfang und Produktabdeckung

Alle in die Demokratische Republik Kongo eingeführten Waren unterliegen einer Vorausfuhrprüfung, mit Ausnahme von Artikeln, die ausdrücklich ausgenommen sind.

Abgedeckt:

  • Alle Handelswaren mit a Mindestwert von USD2.500FOB.
  • Sowohl neue als auch gebrauchte Produkte (sofern ordnungsgemäß als gebraucht deklariert).

🚫 Ausgenommen:

  • Importe von geringem Wert (<USD2.500FOB)
  • Persönliche Gegenstände, humanitäre Spenden, lebende Tiere, verderbliche frische Lebensmittel und diplomatische Sendungen

 

🧱 Beschränkte, vorübergehend verbotene und verbotene Waren

Bestimmte Kategorien erfordern vorherige Genehmigung oder aufgrund eines Ministerialerlasses einer vorübergehenden Einfuhrsperre unterliegen:

  • ⚠️ Vorübergehend gesperrt: Lime (Südost-Demokratische Republik Kongo, bis Juli).2025), Zement und Klinker, Biere und kohlensäurehaltige Getränke.
  • 🚫 Verboten: Gefälschte Produkte, nicht jodiertes Salz, gefährliche Chemikalien, abgelaufene Waren, Kosmetika auf Hydrochinonbasis, Alkohol über 45 %, bestimmte im Rotterdamer Übereinkommen aufgeführte Pestizide und Geflügelimporte aus Ländern, denen Beschränkungen unterliegen.
  • 🧾 Eingeschränkt (Genehmigung erforderlich): Arzneimittel, Düngemittel, Kohlenwasserstoffe, Waffen, Tiefkühlwaren und Tabakwaren.

Ein Verstoß gegen diese Beschränkungen kann zur Beschlagnahme, Vernichtung oder Wiederausfuhr auf Kosten des Importeurs führen.

 

📜 Konformitätsanforderungen und Kennzeichnungsregeln

Die Ware muss den Anforderungen entsprechen Kongolesische Standards oder, falls nicht verfügbar, anerkannte internationale Standards (ISO, IEC oder Codex Alimentarius).

Zu den wesentlichen Kennzeichnungselementen gehören:

  • Produktname, Angaben zum Hersteller/Händler und Herkunftsland
  • Zutatenlisten und Verfallsdaten für Lebensmittel, Kosmetika und Arzneimittel
  • Menge, Lagerungshinweise und Verwendungshinweise
  • Französische oder englische Kennzeichnung als Pflichtsprachen

Für Lebensmittel, Kosmetika, Arzneimittel und Fahrzeuge gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (z. B. Verkehrstauglichkeits- und Eigentumsnachweis bei Gebrauchtfahrzeugen).

 

🔄 Schrittweiser Verifizierungsprozess

1- Einfuhrerklärung (DIB)

Importeure initiieren eine DIB – Déclaration d’Importation des Biens bei einer Geschäftsbank über die GUICE (Single-Window-Plattform).

 

2- Dateizuweisung

Das OCC übermittelt die Datei an die autorisierte Inspektionsstelle, die einen eindeutigen Verifizierungscode erstellt und die Anfrage basierend auf dem Standort des Exporteurs zuordnet.

 

3- Vorläufige Benachrichtigung (PN)

Seit Juni2025, ein neues PN-Stufe wurde eingeführt.
Nach Prüfung der Konformitätsdokumentation des Exporteurs und aller erforderlichen Tests stellt die autorisierte Stelle entweder Folgendes aus:

  • Vorläufige Mitteilung (PN): Grünes Licht für den Versand
  • Nichtkonformitätserklärung (NCS): Wenn das Produkt die Konformitätsprüfungen nicht besteht

Wareneingang mit NCS darf nicht versendet werden.

 

4- Versand und abschließende Bewertung

Sobald die Waren die PN-Phase durchlaufen und versendet werden, reichen die Exporteure die endgültigen Dokumente – Rechnung, Frachtbrief und Packliste – zur abschließenden Prüfung ein.

 

5- Zertifikatsausstellung

Basierend auf den Ergebnissen:

  •  Attestation de Verification (AV): Bestätigt die Produktkonformität
  •  Avis de Refus d’Attestation (ARA): Weist auf Nichteinhaltung hin (Versand nicht zulässig)

AVs und ARAs werden auf dem aufgezeichnet GUICE-Portal, um eine transparente Zollabwicklung zu gewährleisten.

 

🧪 Inspektion und Prüfung

  • Bei der physischen Inspektion am Exportstandort werden Menge, Qualität, Verpackung und Etikettierung überprüft.
  • Die Prüfung erfolgt in ISO/IEC17025-akkreditierte Labore wenn die vorhandenen Berichte nicht ausreichen.
  • Ein Inspektionsbericht gilt für 120Tage.

Wenn Konformitätsdokumente fehlen oder nicht akzeptabel sind, können zusätzliche Kontrolltests erforderlich sein.

 

💰 Gebühren und Verantwortlichkeiten

Importeure begleichen die Programmgebühren bei der Registrierung des DIB über ihre Banken.

Exporteure können jedoch Kosten für erneute Inspektionen, erneute Tests oder Korrekturmaßnahmen nach Nichtkonformitäten tragen.

Alle Kosten für die Probenhandhabung, das Auspacken und die logistischen Vorbereitungen für die Inspektion bleiben in der Verantwortung des Exporteurs.

 

🛡️ Vorteile des DRC VoC-Programms

  • Verstärkter Verbraucherschutz und Sicherheit
  • Schnellere Zollabfertigung durch elektronische Integration mit GUICE
  • Verbesserte Markttransparenz und fairer Wettbewerb
  • Reduziertes Risiko gefälschter oder minderwertiger Waren
  • Unterstützung der nationalen Industrie und der Glaubwürdigkeit des Handels

 

📍 Vorhandensein autorisierter Prüfstellen

Die Inspektionstätigkeiten werden von Verbindungsbüros in den wichtigsten Handelszentren des Landes unterstützt:

  • Kinshasa – Zentrales Koordinations- und Verbindungsbüro
  • Lubumbashi – Bedienung südlicher Industrieprovinzen
  • Bukavu – Deckt den Osten der Demokratischen Republik Kongo ab
  • Goma – Unterstützung regionaler Handelsgrenzpunkte

 

🤝 Wie ComplyMarket helfen kann

ComplyMarket bietet Exporteuren und Importeuren fachkundige Unterstützung bei der Steuerung des Konformitätsprüfungsprozesses der Demokratischen Republik Kongo.

Von der Erstellung der Konformitätsdokumentation über die Verwaltung von DIB-Einreichungen bis hin zur Überwachung des Zertifikatsstatus über GUICE sorgt unser Team für nahtlose Compliance und zeitnahe Genehmigungen.

Mit der Anleitung von ComplyMarket können Unternehmen sicher mit der Demokratischen Republik Kongo handeln und gleichzeitig die sich entwickelnden Vorschriften einhalten und eine reibungslose Logistik aufrechterhalten.

 

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