EPR-Konformität für belgische Verpackungen: Registrierungs- und Berichtsservice

📦 Erweiterte Anforderungen an die Herstellerverantwortung für Verpackungen in Belgien

Belgiens EPR für Verpackungen unterliegt einer interregionalen Regelung Kooperationsvereinbarung und beaufsichtigt von der Interregionale Verpackungskommission (IRPC).

Wenn Sie verpackte Produkte auf den belgischen Markt bringen (in Belgien verpacken, verpackte Waren importieren oder in Ihrem Betrieb importieren und auspacken), müssen Sie damit umgehen Berichterstattung, Rücknahme (Recycling & Verwertung), und – oberhalb der Schwellenwerte –ein Präventionsplan.

 

Wer muss sich daran halten?

Jedes Unternehmen, das verpackte Produkte auf den belgischen Markt bringt liegt im Rahmen der jährliche Berichtspflicht.

 

🧾 1) Berichtspflicht (jährlich)

 

Was Sie melden müssen

Sie müssen dem IRPC jährlich Bericht erstatten Menge, Art und Recyclingquote Anzahl der Verpackungen, die Sie auf den belgischen Markt bringen.

 

Zwei Compliance-Wege

  • Treten Sie einer akkreditierten Compliance-Organisation bei (sie kümmern sich um die Formalitäten)
  • Melden Sie sich selbst beim IRPC (Online-„Verpackungserklärung“), in der Sie in der Regel einen Recycling-/Verwertungsnachweis einholen und vorlegen müssen; Das IRPC beschreibt die Selbstberichterstattung in bestimmten Fällen als möglich (z. B. bestimmte Typ-C-Situationen).

 

Akkreditierte Compliance-Organisationen

  • Fost Plus: Haushaltsverpackung
  • Valipac: Industrie- und Gewerbeverpackungen
    Wenn Ihre Verpackung sowohl in Haushalten als auch in Unternehmen auftaucht, benötigen Sie möglicherweise beides.

 

♻️ 2) Rücknahmepflicht (Recycling & Verwertung)

 

Wenn es zutrifft

Die Rücknahmepflicht gilt für Unternehmen, die diese anbieten mehr als 300 kg Verpackung auf dem belgischen Markt pro Jahr.

 

Was Sie nachweisen müssen (Hauptanforderung)

Dies müssen Sie mindestens jährlich nachweisen können 80 % werden recycelt und 85 % Erholung erreicht wird (Recycling + Energierückgewinnung).

 

Materialminimum und Kunststofferhöhungen (wichtigste Highlights)

Belgien legt außerdem Mindestrecyclingquoten pro Material und höhere Kunststoffziele fest, darunter: Glas/Papier, Getränkekartons/Eisenmetalle 90 %, Aluminium 75 %, Holz 80 %, Kunststoffbasislinie 50 %, wobei Kunststoffe auf steigen 65 % Haushalt / 55 % Industrie-Gewerbe (ab 2023) und 70 % / 65 % (ab 2030).

 

Zwei Compliance-Wege

  • Treten Sie einer akkreditierten Compliance-Organisation bei (Fost Plus / Valipac)
  • Melden Sie sich selbst beim IRPC

 

🌿 3) Verpackungsvermeidungsplan (alle 3 Jahre)

Sie müssen einen Präventionsplan einreichen, wenn Sie:

  • Ort ≥ 300 Tonnen von Einwegverpackungen auf dem belgischen Markt, oder
  • Waren in Belgien verpacken (oder verpacken lassen) mit ≥ 100 Tonnen von Einwegverpackungen

Der Plan muss vorgelegt werden alle drei Jahre.

 

🗓️ Praktischer Meldezeitpunkt (Referenz zu Haushaltsverpackungen)

Für die Meldung von Haushaltsverpackungen im Rahmen der Fost Plus-Mitgliedschaft beträgt die jährliche Meldefrist immer 28. Februar für Verpackungen, die im Vorjahr in Verkehr gebracht wurden (bei verspäteter Einreichung kann eine Strafe verhängt werden).

Wenn Sie sowohl Mitglied bei Fost Plus als auch bei Valipac sind, a gemeinsame Erklärung können über das Fost Plus-System eingereicht werden.

 

🧩 Verpackungs-EPR-Compliance-Service in Belgien (Registrierung, Berichterstattung, Rückverfolgbarkeit)

 

🧭 Einrichtung von Umfang und Verantwortung

  • Bestätigen Sie Ihre belgischen Verpackungspflichten (in Belgien verpacken, verpackte Waren importieren, importieren und auspacken) und stellen Sie fest, ob Sie diese überschreiten 300 kg Rücknahmeschwelle.

 

🧱 Strukturierung der Verpackungsdaten (auditfähig)

  • Erstellen Sie einen Verpackungsdatensatz von SKU → Verpackungskomponente → Material → Gewicht.
  • Getrennt Haushalt vs industriell/kommerziell Verpackungsabläufe, um sie an den richtigen Berichtspfad und die richtige Organisation anzupassen.

 

🧾 Reporting-Workflow (jedes Jahr wiederholbar)

  • Bereiten Sie jährliche Berichtsergebnisse vor, die auf die IRPC-Anforderungen abgestimmt sind (Menge, Art, Recyclingquote).
  • Wählen Sie den richtigen Compliance-Weg (akkreditierte Organisation oder ggf. Selbstauskunft).

 

🔍 Rückverfolgbarkeit und Beweismanagement

  • Zentralisieren Sie Verpackungsspezifikationen, Lieferantenbestätigungen, Gewichtsquellen, Genehmigungen und Einreichungsaufzeichnungen, sodass jede deklarierte Zahl vertretbar ist.

 

🌿 Unterstützung bei Präventionsplänen (falls Schwellenwerte gelten)

  • Pflegen Sie eine strukturierte Bibliothek von Reduktionsmaßnahmen und KPIs und verwalten Sie den 3-Jahres-Zyklus.

 

🔮 PPWR-Planänderung für (ab 12. August 2026)

Der IRPC gibt die EU an Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) gilt ab 12 August 2026, die ein einheitliches EU-„Hersteller“-Konzept einführt und eine Registrierung vorschreibt, bevor Verpackungen in einem Mitgliedstaat verfügbar gemacht werden dürfen.

Es hebt auch die Auswirkungen auf die Berichterstattung über mehrere Jahre hinweg hervor 11./12. August 2026.

 

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