🔋 Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien in Österreich
Österreich verlangt elektronische Meldungen für Batterien, die auf den Markt gebracht werden und verwandt Ergebnisse der Rücknahme/Sammlung von Altbatterien und des Recyclings, eingereicht über die nationale EDM System.
Auf dieser Serviceseite wird erklärt, wer in den Geltungsbereich fällt, was Sie tun müssen, wann Sie Meldungen machen müssen und wie Sie Ihre Daten rückverfolgbar und prüfungsbereit halten.
✅ Wer muss sich daran halten?
Die österreichische Batterieverordnung unterscheidet mehrere Pflichtrollen, darunter: Produzenten (Importeure), Selbstimporteure, Sammel- und Verwertungssysteme, Betreiber von Sammelstellen, und Prozessoren.
🏢 Hersteller (Importeure) – einschließlich Fernverkäufe
Als Hersteller gelten Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, die Batterien in Verkehr bringen auch im Fernabsatz, und Fernverkäufer weltweit Inverkehrbringen von Batterien in Österreich.
🧾 Selbstimporteure
Endverbraucher, die bestimmte Batterien aus dem Ausland für den Geschäftsbetrieb beziehen und dort als Abfall entsorgt werden, können unter „Selbstimporteure“ fallen.
🧩 Kernpflichten der EPR in Österreich
1) 📝 Registrieren Sie sich, um die elektronische Berichterstattung (EDM) zu aktivieren.
Um Benachrichtigungen einzureichen, Eintragung in das elektronische Stammdatenregister ist über EDM erforderlich.
Gute Praxis für die Kassenhygiene: Von den Produzenten wird erwartet, dass sie Stammdaten und Schlüsselinformationen in EDM eingeben und Änderungen auf dem neuesten Stand halten.
Die WKO-Richtlinien heben die Erstübertragung und Aktualisierungen in der Regel hervor einen Monat der beginnenden Aktivität/Änderungen.
2) 📊 Vierteljährliche Berichterstattung (vermarktete Massen)
Produzenten von tragbare und Niederspannungsbatterien muss das melden Massen, die auf den Markt gebracht werden jedes Kalenderquartal innerhalb von 7 Wochen nach Quartalsende, es sei denn, in ihrem Namen meldet ein beauftragtes Sammel- und Verwertungssystem.
3) ♻️ Jährliche Berichterstattung (Abfallergebnisse)
Alle Produzenten und Selbstimporteure müssen die Vorjahreswerte melden Massen an Altbatterien werden gesammelt, recycelt und exportiert von 10. April jedes Jahr (über EDM).
4) 🧭 Koordination und zuständige Behörden
Österreich identifiziert BMLUK als zuständige Behörde und EAK als koordinierende Agentur für dieses Ökosystem.
5) 💶 Gebühren für die Einreichung
Österreichs Leitsätze keine Zölle/Zölle Für die Übermittlung dieser Meldungen werden Gebühren erhoben (Hinweis: Aufgrund von Rücknahme- und Behandlungsvereinbarungen können weiterhin EPR-Betriebskosten anfallen).
🗓️ Batterie-Meldekalender für Österreich (auf einen Blick)
- Vierteljährlich (tragbar + LV-Batterien): innerhalb von 7 Wochen nach Quartalsende
- Jährlich (Ergebnisse bei Altbatterien): bis zum 10. April für das Vorjahr
♻️ Übergang zur EU-Batterieverordnung: Welche Änderungen sind zu planen?
Österreich weist darauf hin, dass die nationale Batterieverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008) noch in Kraft ist, während die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt ab 18. August 2025; Österreich weist außerdem darauf hin, dass das nationale „Gesellschaftsrecht“ zum Zeitpunkt dieser Leitlinien noch nicht in Kraft war.
EDM gab das am bekannt 7. Oktober 2025 Die Batterieanwendung wird durch eine verbesserte Version zur Unterstützung ersetzt neue Meldepflichten ab Berichtsjahr 2026 gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542, ermöglicht jedoch weiterhin die Berichterstattung für 2025 im Rahmen des vorherigen Systems.
🧾 Was Sie für eine revisionssichere Rückverfolgbarkeit verfolgen müssen
Um präzise Berichte zu erstellen und Ihre Zahlen zu verteidigen, führen Sie einen strukturierten Datensatz und eine Beweisspur:
- ⚖️ Masse/Gewicht nach Batteriekategorie und Berichtszeitraum (vierteljährlich + jährlich)
- 🏷️ Rollenzuordnung (Produzent/Importeur/Versandhändler vs. Selbstimporteur; Systembeteiligung)
- 📦 Produkt- und technische Beweise (Spezifikationen, Stücklisten, Batteriechemie/Kapazität, sofern relevant, Lieferantenerklärungen)
- 🧾 Kommerzielle Beweise (Rechnungen, Importdokumente, Verkäufe nach SKU/Markt, Retouren)
- ♻️ Beweise für Abfallergebnisse (Systemabrechnungen, Sammler-/Verarbeiterbestätigungen, Recycling-/Exportdokumentation)
🧩 Was dieser Service bietet: Registrierung, Berichterstattung und Rückverfolgbarkeit
📝 Anmeldebereitschaft
- Scope-Bewertung (wer ist verpflichtet und warum)
- Unterstützung bei der Einrichtung von EDM-Stammdaten und Rollenausrichtung
- Registerführung (Eigentum, Änderungskontrolle, Belege)
📊 Meldevorgänge
- Vierteljährlicher Abschlussprozess abgestimmt auf Österreichs 7-Wochen-Frist
- Jährliche Zusammenstellung der Abfallergebnisse an den Stichtag 10. April angepasst
- Datenvalidierungen (Kategorieprüfungen, fehlende Gewichte, Periodenvollständigkeit)
🔎 Rückverfolgbarkeit und Kontrollen
- Zentraler Beweisspeicher mit Verknüpfung zu gemeldeten Zahlen
- Audit Trail (wer hat was, wann und warum geändert)
- Interne Dashboards zum Abgleich von „auf den Markt gebracht“ und Ergebnissen
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