🔎 Einführung
Die Europäische Union hat mehrere Ausnahmen in Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS) offiziell aktualisiert.
Mit diesen am 8. September 2025 veröffentlichten Aktualisierungen werden wichtige Ausnahmen für Blei in Stahl, Aluminium, Kupfer, Loten, Glas und Keramik verlängert oder schrittweise abgeschafft.
Dieser Artikel fasst die neuen delegierten Richtlinien zusammen, erläutert, welche Ausnahmen weiterhin gültig sind und welche abgelaufen sind, und erläutert, wie Hersteller vor dem Ablaufdatum 2027 noch Verlängerungen beantragen können.
🧩 Was sind Ausnahmen gemäß Anhang III und IV?
Gemäß RoHS sind gefährliche Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, PBB, PBDE, DEHP, BBP, DBP und DIBP eingeschränkt.
Allerdings gibt es Ausnahmen in:
- Anhang III gilt für alle EEE-Kategorien
- Anhang IV gilt nur für medizinische Geräte und Überwachungsgeräte.
⏳ Laufzeit und Verlängerungsfristen
- 5 Jahre: Kategorien 1–7, 10 und 11
- 7 Jahre: Kategorien 8 und 9
- Verlängerungsanträge müssen 18 Monate vor Ablauf eingereicht werden.
- Entscheidungen der Kommission müssen 6 Monate vor Ablauf erlassen werden.
- Ablehnungen werden 12 bis 18 Monate nach der Entscheidung wirksam, sodass die Branche Zeit hat, sich anzupassen.
Wenn zwischen einer Entscheidung und dem Ablauf keine 18-monatige Lücke liegt, kann keine Verlängerung beantragt werden – die Befreiung erlischt endgültig.


