PPWR-Leitfaden für eingeschränkte Verpackungsformate für 2030
Eingeschränkte Verpackungsformate sind einer der geschäftskritischsten Teile der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, bekannt als PPWR. Diese Regelungen wirken sich direkt darauf aus, ob bestimmte Verpackungsformate nach Ablauf der entsprechenden Fristen weiterhin auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden dürfen.
Für viele Unternehmen sind Verpackungsbeschränkungen mehr als ein Nachhaltigkeitsthema. Sie können sich auf Produktdesign, Einzelhandelspräsentationen, Gastronomiebetriebe, Hoteleinrichtungen, Lebensmittelverpackungen, Frischwarenverpackungen, Beschaffungsverträge, Lieferantenauswahl, Lagerplanung, Verpackungsgrafiken und den EU-Marktzugang auswirken.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am in Kraft getreten 11. Februar 2025 und gilt in der Regel ab 12. August 2026. Die Europäische Kommission erklärt, dass das PPWR alle Verpackungen und Verpackungsabfälle abdeckt, unabhängig von Material oder Herkunft, und Anforderungen an Herstellung, Zusammensetzung, Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit, Abfallmanagement und Abfallvermeidung festlegt.
Das PPWR führt außerdem Anforderungen ein, um unnötige Verpackungen zu begrenzen und Mehrwegmöglichkeiten zu erhöhen, und unterstützt damit das Ziel der EU, Verpackungsabfälle zu reduzieren und auf kreislauforientiertere Verpackungssysteme umzusteigen.
„Einschränkungen bestimmter Verpackungsformate“ ist ein spezieller PPWR-Konformitätsbereich. Es umfasst verbotene Verpackungsformate gemäß Anhang V, verzögerte Verbote ab dem 1. Januar 2030, Ausnahmen für Kleinstunternehmen, Einweg-Gruppenverpackungen, Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse, HORECA-Lebensmittel- und Getränkeverpackungen, Einweg-Gewürzverpackungen, Miniaturverpackungen für Hotels, sehr leichte Kunststofftragetaschen und den Zusammenhang zwischen Verpackungsbeschränkungen und formeller Nichteinhaltung.
Für Unternehmen, die verpackte Produkte auf den EU-Markt bringen, ist die Kernbotschaft klar: Beschränkte Verpackungsformate sollten jetzt überprüft werden, da die Neugestaltung von Verpackungen, die Qualifizierung von Alternativen, die Aktualisierung von Lieferantenverträgen und die Änderung von Betriebsabläufen Zeit in Anspruch nehmen können.


