Recycelter Inhalt in Kunststoffverpackungen: PPWR-Leitfaden
Der Recyclinganteil in Kunststoffverpackungen wird für Unternehmen, die verpackte Produkte auf den EU-Markt bringen, zu einem zentralen Compliance-Thema. Gemäß der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, bekannt als PPWR, müssen Unternehmen, die Kunststoffverpackungen verwenden, verstehen, ob Mindestziele für den Recyclinganteil gelten, wie diese Ziele berechnet werden, welche Nachweise erforderlich sind und wie die Informationen über Lieferanten, Produkte und Märkte hinweg verwaltet werden sollten.
Dabei handelt es sich nicht nur um ein Nachhaltigkeitsproblem. Es handelt sich um Produktkonformität, Verpackungsdesign, Beschaffung, Dokumentation und Marktzugang.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am in Kraft getreten 11. Februar 2025 und gilt in der Regel ab 12. August 2026. Die Europäische Kommission erklärt, dass das PPWR alle Verpackungen und Verpackungsabfälle abdeckt, unabhängig von Material oder Herkunft, und Anforderungen an Herstellung, Zusammensetzung, Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit, Abfallmanagement und Abfallvermeidung festlegt. Die Kommission gibt außerdem an, dass die Verordnung darauf abzielt, den Einsatz von recyceltem Kunststoff in Verpackungen sicher zu erhöhen und den Einsatz von Neumaterialien zu reduzieren.
Für Hersteller, Importeure, Händler, Einzelhändler, Online-Verkäufer und Verpackungslieferanten bedeutet dies, dass die Daten zu Kunststoffverpackungen detaillierter, strukturierter und evidenzbasierter werden müssen. Unternehmen müssen wissen, welche Art von Kunststoffverpackung sie verwenden, ob sie berührungsempfindlich ist, ob es sich um eine Einweg-Getränkeflasche aus Kunststoff handelt, wie viel Prozent an recyceltem Inhalt sie enthält und ob Ausnahmen gelten.
Der Mindestrecyclinganteil in Kunststoffverpackungen ist ein wichtiger Compliance-Bereich. Es umfasst Ziele für den Recyclinganteil für 2030 und 2040, Ausnahmen, technische Dokumentation, Methodik und Überprüfung, finanzielle Beiträge, mögliche Anpassungen oder Ausnahmen sowie zukünftige Überprüfungen von Nicht-Kunststoff-Verpackungen.


