Die Einhaltung von REACH SVHC ist keine einmalige Aufgabe
Die Einhaltung der REACH-SVHC-Verordnung ist eine der wichtigsten Chemikalien-Compliance-Anforderungen für Unternehmen, die Produkte auf den EU-Markt bringen. Betroffen sind nicht nur Chemielieferanten, sondern auch Unternehmen, die Artikel, Komponenten, Ersatzteile, Ausrüstung, Konsumgüter, Industrieprodukte, Elektronik, Maschinen, Automobilteile, Verpackungen, Textilien und andere komplexe Produkte verkaufen.
Die Herausforderung besteht darin, dass sich die REACH-SVHC-Kandidatenliste ständig ändert. Mit jeder Aktualisierung können neue Verpflichtungen für die Erfassung von Lieferantendaten, das Screening auf Artikelebene, die Kundenkommunikation, Verbraucherreaktionen, SCIP-Benachrichtigungen, Überprüfungen von Sicherheitsdatenblättern und die Compliance-Dokumentation entstehen.
Das neueste offizielle ECHA-Update wurde am veröffentlicht 4. Februar 2026, als zwei Stoffe zur Kandidatenliste hinzugefügt wurden: n-Hexan und 4,4'-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol und seine Salze, auch bekannt als Bisphenol AF und Salze. Die ECHA gab an, dass die Kandidatenliste nun enthält 253 Einträge.
Für Unternehmen ist die entscheidende Frage nicht mehr nur: „Haben wir eine REACH-Erklärung?“ Die wichtigere Frage lautet: „Können wir auf Artikel- und Komponentenebene nachweisen, dass unsere Produktdaten korrekt, aktuell, rückverfolgbar und bereit für Kunden-, Behörden- oder SCIP-bezogene Anforderungen sind?“


