Wiederverwendbare Verpackungs- und Nachfüllsysteme gemäß EU PPWR
Mehrwegverpackungen und Nachfüllsysteme werden zu wichtigen Compliance-Themen im Rahmen der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, bekannt als PPWR.
Für viele Unternehmen sind Wiederverwendung und Wiederbefüllung nicht mehr nur Nachhaltigkeitsinitiativen oder freiwillige Kreislaufwirtschaftsprojekte. Im Rahmen des PPWR werden sie zu praktischen regulatorischen Anforderungen, die sich auf Verpackungsdesign, Produktvertrieb, Einzelhandelsbetriebe, Gastronomiemodelle, Transportverpackungen, E-Commerce-Verpackungen, Etikettierung, Verbraucherinformationen, technische Dokumentation und Verpackungsdatenberichte auswirken können.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am in Kraft getreten 11. Februar 2025 und gilt in der Regel ab 12. August 2026. Die Europäische Kommission erklärt, dass die PPWR für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle gilt, unabhängig von Material oder Herkunft, und darauf abzielt, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern, Verpackungsstandards zu harmonisieren und Wiederverwendungs-, Nachfüll- und Sammelsysteme zu unterstützen.
Die Europäische Kommission erklärt außerdem, dass die neuen Vorschriften die Wiederverwendung, Nachfüllung und Sammlung fördern, einschließlich Pfand- und Rückgabesystemen, und dass Unternehmen wann immer möglich Wiederverwendungs- oder Nachfülloptionen zur Verfügung stellen müssen.
Wiederverwendbare Verpackungen und Nachfüllsysteme sind wichtige Compliance-Bereiche im Rahmen des PPWR. Die Anforderungen umfassen die Qualifizierung von Verpackungen als wiederverwendbar, technische Dokumentation, geschlossene und offene Wiederverwendungssysteme, Nachfüllinformationspflichten, Anforderungen an Nachfüllstationen, Wiederverwendungsziele, Ausnahmen, Wiederaufbereitung, Kennzeichnung, QR-Codes, Datenverfolgung und die mit formaler Nichteinhaltung verbundenen Risiken.
Für Unternehmen, die verpackte Produkte auf den EU-Markt bringen, ist die Kernbotschaft klar: Mehrwegverpackungs- und Nachfüllsysteme müssen geplant, dokumentiert, verfolgt, gekennzeichnet und durch betriebliche Systeme unterstützt werden. Die Angabe einer Mehrwegverpackung allein reicht nicht aus.


