Anforderungen an die Verpackungskennzeichnung gemäß EU PPWR 2026
Die Verpackungskennzeichnung wird zu einem der sichtbarsten Bestandteile der EU-Verpackungskonformität. Gemäß der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz PPWR, dienen Etiketten nicht nur der Kommunikation mit Verbrauchern. Sie sind auch Teil eines umfassenderen Compliance-Systems, das Materialzusammensetzung, Sortierung, Wiederverwendung, Nachfüllung, Pfand-/Rückgabesysteme, recycelten Inhalt, biobasierten Kunststoffgehalt, Herstellerinformationen und Umweltaussagen umfasst.
Für Unternehmen, die verpackte Produkte auf den EU-Markt bringen, bedeutet dies, dass Verpackungsvorlagen, Produkteinführungsgenehmigungen, Lieferantendaten, technische Dokumentation, digitale Informationen und länderspezifische Anforderungen sorgfältig verwaltet werden müssen.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am in Kraft getreten 11. Februar 2025 und gilt grundsätzlich ab 12. August 2026. Es legt Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen für Verpackungen während ihres gesamten Lebenszyklus fest, einschließlich Produktion, Verwendung und Abfallmanagement.
Kennzeichnungsanforderungen sind ein spezieller PPWR-Konformitätsbereich und umfassen Etiketten zur Materialzusammensetzung, Informationen zur Wiederverwendbarkeit, Etiketten für recycelte Inhalte, Etiketten für biobasierte Kunststoffe, Platzierung und Format, irreführende Etikettenbeschränkungen, Abfallsammeletiketten, zusätzliche lokale Symbole, Herstellerinformationen, Etiketten für Pfand- und Rückgabesysteme sowie harmonisierte Etikettierungsanforderungen.
Für Hersteller, Importeure, Einzelhändler, Online-Verkäufer und Verpackungslieferanten ist die Botschaft klar: Verpackungsetiketten müssen präzise, sichtbar, evidenzbasiert und auf den tatsächlichen Konformitätsstatus der Verpackung abgestimmt sein.


