PPWR-Regeln zur Verpackungsminimierung und Leerraum
Die Verpackungsminimierung wird zu einer der praktischsten und sichtbarsten Compliance-Anforderungen im Rahmen der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, bekannt als PPWR.
Für Unternehmen, die verpackte Produkte auf den EU-Markt bringen, bedeutet dies, dass die Verpackung nicht mehr nur nach Markenzeichen, Regalpräsenz, Versandfreundlichkeit oder Verfügbarkeit von Standardkartons gestaltet werden kann. Die Verpackung muss die richtige Größe haben, gerechtfertigt und dokumentiert sein und darf kein unnötiges Volumen oder vermeidbaren Leerraum aufweisen.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am in Kraft getreten 11. Februar 2025 und gilt in der Regel ab 12. August 2026. Die Europäische Kommission erklärt, dass das PPWR darauf abzielt, den wachsenden Verpackungsmüll zu bekämpfen, die Recyclingfähigkeit zu verbessern, Verpackungsstandards zu harmonisieren und unnötige Verpackungen auf dem gesamten EU-Markt zu reduzieren.
Die Europäische Kommission beschreibt die neuen Vorschriften auch so, dass sie auf „vernünftige Verpackungen“ abzielen, darunter kleine, leichte Verpackungen ohne Leerraum und keine unnötigen Schichten oder Pellets in Lieferungen.
Die Verpackungsminimierung ist ein spezieller PPWR-Konformitätsbereich. Die Verpackung muss so konzipiert sein, dass sie möglichst wenig Material, Gewicht und Volumen verwendet, um das Produkt zu schützen und zu enthalten. Unnötige Merkmale wie Doppelwände, doppelte Böden oder zusätzliche Schichten sollten nicht verwendet werden, um Produkte größer erscheinen zu lassen. Bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen müssen die Leerraumgrenzen eingehalten werden. und die technische Dokumentation sollte zeigen, wie die Verpackung minimiert wurde.
Für Hersteller, Importeure, Einzelhändler, E-Commerce-Unternehmen, Distributoren, Verpackungslieferanten, Logistikteams und Compliance-Manager ist die Botschaft klar: Verpackungsminimierung ist nicht nur eine Verbesserung der Nachhaltigkeit. Es handelt sich um eine Compliance-Anforderung, die sich auf Design, Versand, Dokumentation, Produkteinführung, EPR-Kosten, Kundenerfahrung und Marktzugang auswirkt.


