Leitfaden zur technischen Dokumentation von PPWR-Verpackungen
Die technische Dokumentation wird zu einem der wichtigsten Bestandteile der Verpackungskonformität im Rahmen der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, bekannt als PPWR. Für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf den EU-Markt bringen, wird es nicht mehr ausreichen zu sagen, dass die Verpackung recycelbar, minimiert, wiederverwendbar, korrekt gekennzeichnet oder den Stoffanforderungen entspricht. Unternehmen müssen dies nachweisen können.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle wurde als neue Verpackungsverordnung der EU veröffentlicht und trat am in Kraft 11. Februar 2025. Die Leitlinien der Europäischen Kommission bestätigen, dass das PPWR grundsätzlich ab gelten wird 12. August 2026.
Dies bedeutet, dass Unternehmen das Jahr 2026 als Vorbereitungsjahr für technische Verpackungsunterlagen, Lieferantennachweise, Konformitätserklärungsprozesse, Verpackungsdruckkontrolle, Recyclingfähigkeitsbewertungen, Dokumentation des recycelten Inhalts, Minimierungsbegründungen, Wiederverwendungs-/Nachfüllnachweise und den EPR-Datenabgleich nutzen sollten.
In den Leitlinien der Europäischen Kommission heißt es, dass der Hersteller die verpflichtete Partei ist, die Konformitätsbewertung durchzuführen und die technische Dokumentation sowie die EU-Konformitätserklärung für die Verpackung zu erstellen.
Für Hersteller, Importeure, Händler, Markeninhaber, Verpackungslieferanten, Einzelhändler und Online-Verkäufer entsteht daraus eine praktische Anforderung: Die Verpackungskonformität muss dokumentiert werden, bevor Verpackungen auf den Markt gebracht werden, und die Dokumentation muss korrekt bleiben, wenn sich Verpackungsdesigns, Lieferanten, Materialien, Standards oder Ansprüche ändern.
Der beigefügte Workshop zur Verpackungs-Compliance identifiziert die technische Dokumentation als einen speziellen PPWR-Compliance-Bereich. Es hebt fünf Kernelemente hervor: eine allgemeine Beschreibung der Verpackung, Design- und Herstellungsdetails, eine Liste relevanter Normen oder Spezifikationen, Nachweise für Recyclingfähigkeitsbewertungen und eine Konformitätserklärung. Darin wird außerdem erläutert, dass die Dokumentation zeigen sollte, wie Verpackungen für das Recycling konzipiert sind, wie Komponenten mit dem Recycling kompatibel sind, wie Standards angewendet wurden und wie Nachweise wie Prüfberichte oder Zertifizierungen Dritter die Einhaltung unterstützen.


