EU-PPWR-Compliance-Leitfaden für die Verpackungsbereitschaft 2026
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, allgemein bekannt als PPWRist eine der wichtigsten Änderungen bei der Verpackungskonformität für Unternehmen, die verpackte Produkte auf den EU-Markt bringen.
Verpackungen sind nicht mehr nur ein Design-, Branding-, Logistik- oder Nachhaltigkeitsthema. Unter dem PPWR wird die Verpackung zu einem direkten Compliance- und Marktzugangsproblem. Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Verpackungen den Anforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, recyceltem Inhalt, Wiederverwendung, Minimierung, Dokumentation und erweiterter Herstellerverantwortung entsprechen.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am in Kraft getreten 11. Februar 2025 und gilt in der Regel ab 12. August 2026. Die Europäische Kommission gibt an, dass das PPWR alle Verpackungen und Verpackungsabfälle abdeckt, unabhängig von Material oder Herkunft, und Anforderungen an Herstellung, Zusammensetzung, Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit, Abfallmanagement und Abfallvermeidung festlegt.
Für Hersteller, Importeure, Händler, Einzelhändler, Online-Verkäufer und Markeninhaber bedeutet dies, dass die Verpackungskonformität mit der gleichen Disziplin gehandhabt werden muss wie die Produktkonformität. Unternehmen benötigen genaue Verpackungsdaten, Lieferantennachweise, technische Dateien, marktspezifische EPR-Informationen und einen klaren Prozess zur Aktualisierung der Dokumentation bei Verpackungsänderungen.


