Einhaltung der EU-Verpackungsbeschränkungen: Neueste PPWR-Updates und was Unternehmen vor 2026 tun müssen
Die Einhaltung der EU-Verpackungsbeschränkungen ist heute ein wichtiges Marktzugangsthema für jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte auf den EU-Markt bringt. Das Neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung, Verordnung (EU) 2025/40, in Kraft getreten am 11. Februar 2025 und gilt in der Regel ab 12. August 2026. Sie ersetzt die ältere Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle und schafft einen stärker harmonisierten EU-Rahmen für Verpackungsdesign, eingeschränkte Stoffe, Recyclingfähigkeit, recycelten Inhalt, Kennzeichnung, Wiederverwendung, Nachfüllen, erweiterte Herstellerverantwortung und technische Dokumentation.
Für Hersteller, Importeure, Markeninhaber, Einzelhändler, Verpackungslieferanten und Online-Verkäufer ist die Botschaft klar: Verpackungen können nicht mehr nur über Grafikdateien, Lieferanten-E-Mails und Tabellenkalkulationen verwaltet werden. Gemäß PPWR erfordert die Verpackungskonformität strukturierte Daten, Lieferantennachweise, Konformitätsdokumentation und Marktfähigkeitsentscheidungen.


