🧾 Einhaltung der PFAS-Melderegeln unten TSCA Abschnitt 8(a)(7)
Die Vereinigten Staatliche Umweltschutzbehörde (EPA) hat weitreichende Verpflichtungen für abgeschlossen Per‑ und Polyfluoralkylstoffe (PFAS) unter Abschnitt 8(a)(7) des Toxic Stoffe Kontrolle Gesetz (TSCA).
Die Regelung erlegt Herstellern und Importeuren, die mit PFAS umgehen, umfangreiche Offenlegungs- und Dokumentationspflichten auf seitdem 2011.
Für internationale Lieferanten ist die Einhaltung von Vorschriften von entscheidender Bedeutung, um den rechtmäßigen Marktzugang sicherzustellen und die Gefährdung der Umwelt zu minimieren.


