Das österreichische Rahmenwerk „Erweiterte Herstellerverantwortung“ für Verpackungen verpflichtet verpflichtete Unternehmen, die Verantwortung für die Verpackungen zu übernehmen, die sie auf den österreichischen Markt bringen.
In der Praxis bedeutet dies normalerweise, das verantwortliche Unternehmen zu identifizieren, die Verpackung zu klassifizieren, ihr Material und Gewicht zu bestimmen, sich an einem zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem zu beteiligen, Lizenzgebühren zu zahlen, unterstützende Aufzeichnungen zu führen und alle geltenden Berichts- oder Bevollmächtigungsanforderungen zu erfüllen.
Der wichtigste nationale Rahmen ist das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz Abfallwirtschaftsgesetz 2002, und die Verpackungsverordnung 2014, oder Verpackungsverordnung 2014. Die Verpackungsverordnung regelt die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Produktresten.
Neben der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung gelten auch die österreichischen Verpackungsvorschriften PPWR. Die Verordnung (EU) 2025/40 trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026. Sie führt EU-weite Anforderungen an Verpackungsnachhaltigkeit, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit, recycelten Inhalt, Kennzeichnung, Minimierung, Wiederverwendung und Abfallmanagement ein.
Für Unternehmen, die in Österreich verkaufen, erfordert die Verpackungskonformität daher zwei miteinander verbundene Arbeitsabläufe:
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Compliance-Bereich |
Schwerpunkt |
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Österreichische Verpackungs-EPR |
Verantwortung, Systembeteiligung, Lizenzierung, nationales Reporting und Bevollmächtigte |
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EU-PPWR |
Verpackungsdesign, Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Dokumentation, Recyclingfähigkeit und andere EU-weite Anforderungen |
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Österreichisches Pfandsystem |
Registrierung, Pfandetiketten, Pfand- und Rückgaberegelung für abgedeckte Getränkebehälter |
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Verwandte Produktregeln |
Anforderungen wie Lebensmittelkontakt, Chemikalien, Einwegkunststoffe oder branchenspezifische Verpackungskontrollen |
Die Teilnahme an einem österreichischen Sammel- und Verwertungssystem allein beweist nicht die Einhaltung aller PPWR-Design- oder Dokumentationsanforderungen. Unternehmen benötigen einen umfassenderen Verpackungs-Compliance-Prozess.


