🌍 Was der neue Anhangentwurf für den EUDR-Produktumfang bedeutet
Der Anhangsentwurf der Europäischen Kommission schlägt Änderungen an Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115, allgemein bekannt als EU-Entwaldungsverordnung, durch eine Präzisierung der Liste relevanter Waren und relevanter Produkte vor.
Für Unternehmen, die Produkte auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren, sind diese Änderungen von Bedeutung, da Anhang I definiert, welche Waren in den Geltungsbereich der EUDR-Sorgfaltspflichten fallen. Der Entwurf schreibt nicht die gesamte Verordnung neu. Stattdessen wird die Produktabdeckung präzisiert, bestimmte Kategorien eingegrenzt, einige Artikel entfernt und neue Produktlinien hinzugefügt, die nun möglicherweise einer genaueren Compliance-Überprüfung bedürfen.
In einfachen Worten: Unternehmen müssen neu bewerten, ob ihre Produkte in den Geltungsbereich, teilweise in den Geltungsbereich oder in den Geltungsbereich des überarbeiteten Anhangs fallen oder ausgeschlossen sind.


