Änderungen in Anhang I der EUDR: Was Unternehmen wissen müssen
Die EU-Entwaldungsverordnung tritt in eine detailliertere Umsetzungsphase ein. In einem neuen Entwurf einer delegierten Verordnung werden Änderungen an Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 vorgeschlagen, dem Teil der Verordnung, in dem die relevanten Produkte aufgeführt sind, die den EUDR-Verpflichtungen unterliegen.
Für Unternehmen ist dies wichtig, da in Anhang I festgelegt wird, ob für ein Produkt möglicherweise eine EUDR-Due-Diligence-Prüfung erforderlich ist, bevor es auf den EU-Markt gebracht, bereitgestellt oder aus der EU exportiert wird. Wenn ein Produkt in den Geltungsbereich fällt, müssen Unternehmen nachweisen, dass es frei von Abholzung ist, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen des Produktionslandes hergestellt wurde und einer Due-Diligence-Erklärung unterliegt.
Der Entwurf ist noch nicht endgültig. Allerdings sollten Unternehmen bereits jetzt ihre Produktklassifizierungen, Lieferantendaten und Compliance-Workflows überprüfen, damit sie auf die Übernahme der Änderungen vorbereitet sind.


