EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR)

Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Stärkung des Verbraucherschutzes in der EU

 

🧾 Einführung

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) (EU) 2023/988 ist der aktualisierte Rechtsrahmen der Europäischen Union für die Sicherheit von Verbraucherprodukten.

Es trat am in Kraft 12 Juni 2023 und wird in vollem Umfang anwendbar 13 Dezember 2024 nach einer 18-monatigen Übergangsfrist.

Ersetzen der Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EGDiese Verordnung reagiert auf neue Technologien, den sich weiterentwickelnden Online-Handel und aufkommende Risiken wie die Cybersicherheit.

Die GPSR legt einen einheitlichen Sicherheitsstandard in der gesamten EU fest und stellt sicher, dass alle auf den Markt gebrachten Verbraucherprodukte sicher und in der gesamten Lieferkette rückverfolgbar sind.

 

⚙️ Geltungsbereich und Grundprinzipien

Die GPSR deckt hauptsächlich ab nicht harmonisierte Verbraucherprodukte, kann aber auch für harmonisierte Sektoren gelten, wenn bestimmte Produktvorschriften bestimmte Risiken nicht berücksichtigen.

Es gilt für neu, gebraucht, repariert oder überholt Produkte, mit Ausnahme derjenigen, die eindeutig als auf Reparatur oder Verarbeitung wartend gekennzeichnet sind.

Ein zentrales Merkmal der Verordnung ist die Vorsorgeprinzip, die sicherstellt, dass die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher auch dann oberste Priorität haben, wenn die wissenschaftlichen Daten begrenzt oder unsicher sind.

 

👥 Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure

🏭 Hersteller

Hersteller müssen Produkte entwerfen und herstellen, die es sind unter normalen und vorhersehbaren Einsatzbedingungen sicher.

Gemäß der GPSR sind Hersteller verpflichtet:

  • Führen Sie gründlich durch Risikobewertungen.
  • Pflegen technische Dokumentation für mindestens zehn Jahre
  • Stellen Sie klar zur Verfügung Sicherheits- und Benutzerhinweise.
  • Nimm sofortige Korrekturmaßnahmen wenn ein Produkt als unsicher befunden wird.
  • Benachrichtigen Sie unverzüglich die Behörden vor produktbedingten Unfällen oder schwerwiegenden Risiken.

 

🧳 Importeure und Händler

Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass Produkte, die in die EU eingeführt werden, allen geltenden Sicherheits- und Kennzeichnungsanforderungen entsprechen.

Sie müssen auch mit den Behörden zusammenarbeiten und Maßnahmen ergreifen, wenn sich herausstellt, dass ein Produkt unsicher ist.

 

🧾 Die verantwortliche Person

Jedes Produkt, das in der EU auf den Markt gebracht wird, muss eine haben Verantwortliche Person innerhalb der Europäischen Union gegründet.

Diese Person oder Organisation stellt sicher, dass die Compliance-Dokumentation verfügbar ist, und fungiert als offizieller Ansprechpartner für die Behörden.

 

Die verantwortliche Person kann sein:

  • Der in der EU ansässige Hersteller oder Markeninhaber.
  • Ein in der EU ansässiger Importeur oder Bevollmächtigter.
  • Ein in der EU ansässiger Fulfillment-Dienstleister, sofern kein anderer Betreiber in der Union ansässig ist.

Zu ihren Aufgaben gehören die Pflege der technischen Dokumentation, die Sicherstellung der Kennzeichnungsgenauigkeit, die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden und die Auslage ihre postalischen und elektronischen Kontaktinformationen auf dem Produkt, der Verpackung oder der Begleitdokumentation.

 

💻 Online-Verkaufs- und Marktplatzanforderungen

🛒 Online-Verkäufer

Bei Online-Verkäufen verlangt die GPSR von Verkäufern, zum Zeitpunkt des Angebots vollständige und transparente Produktinformationen bereitzustellen.

Zu den Angaben muss gehören:

  • Name des Herstellers, Postanschrift und elektronische Kontaktinformationen.
  • Gegebenenfalls die Kontaktdaten der verantwortlichen Person.
  • Eine Produktkennung wie Typ, Bild, Seriennummer oder Chargennummer.
  • Beliebig erforderlich Sicherheits- oder Warnhinweise in den entsprechenden Sprachen.

 

🌐 Online-Marktplätze

Plattformen müssen schnell handeln, um Einträge gefährlicher Produkte nach Benachrichtigung zu entfernen.

Sie müssen außerdem sicherstellen, dass Händler korrekte Kontakt- und Sicherheitsinformationen bereitstellen und Kommunikationskanäle mit den Behörden unterhalten, um eine schnelle Reaktion zu ermöglichen.

 

🛡️ Risikomanagement und Produktrückrufe

⚠️ Unfall- und Risikoberichterstattung

Hersteller müssen die Behörden informieren sofort von Unfällen im Zusammenhang mit ihrem Produkt, die zum Tod oder zu schweren Verletzungen führen.

Diese Anforderung ist umfassender als frühere Vorschriften und geht über die bloße risikobasierte Meldung hinaus.

 

🔁 Verbraucherschutzmittel

Wenn ein Rückruf erforderlich ist, muss dies den Verbrauchern angeboten werden kostenlose und wirksame Heilmittel, wie Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung.

Die Europäische Kommission wird ein standardisiertes Rückrufbenachrichtigungsformat bereitstellen, um sicherzustellen, dass alle Mitteilungen klar und konsistent sind.

 

🏷️ Produktkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Die GPSR verschärft die Kennzeichnungspflichten, um die Rückverfolgbarkeit und Transparenz der Produkte zu gewährleisten.

Etiketten müssen Folgendes enthalten:

  • Name oder Marke des Herstellers, Post- und E-Mail-Adresse,
  • Die Kontaktdaten der verantwortlichen Person (sofern zutreffend),
  • Eine Produktkennung wie Typ oder Chargennummer und
  • Alle erforderlichen Sicherheitswarnungen in der/den Amtssprache(n) des Marktlandes.

Wenn eine direkte Kennzeichnung auf dem Produkt nicht möglich ist, können die Informationen auf der Verpackung oder den Begleitdokumenten erscheinen.

Gedruckter Text ist obligatorisch; digital bedeutet wie QR Kodizes können diese ergänzen, aber nicht ersetzen.

 

🔎 Marktüberwachung und -durchsetzung

Die Mitgliedstaaten müssen wirksam bleiben Marktüberwachung durch Systeme wie das Sicherheit Tor Schnell Alarm System.

Sie sind auch zur Durchsetzung verpflichtet verhältnismäßige und abschreckende Strafen wegen Nichteinhaltung.

Das GPSR führt einen Mechanismus für ein kollektive VerbraucherklagenDies ermöglicht autorisierten Organisationen, bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften Ansprüche geltend zu machen.

 

🤝 Wie ComplyMarket Compliance unterstützt

Die Anpassung an die GPSR erfordert ein klares Verständnis der Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Sicherheitspflichten.

ComplyMarket unterstützt Hersteller, Importeure und Online-Verkäufer durch:

  • Unterstützung bei der Ernennung oder Überprüfung eines Verantwortliche Person.
  • Überprüfung Kennzeichnung und Dokumentation für die GPSR-Ausrichtung.
  • Beratung zu Rückrufverfahren und Meldepflichten.
  • Unternehmen durch die EU führen Marktüberwachungs- und Sicherheitsanforderungen.

Mit der richtigen Unterstützung können Unternehmen das Vertrauen der Verbraucher bewahren und im Rahmen der neuen Verordnung einen einheitlichen Zugang zum europäischen Markt gewährleisten.

 

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