EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Stärkung nachhaltiger Lieferketten
🧾 Einführung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) (EU) Die Verordnung 2023/1115 stellt sicher, dass Waren, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Zusammenhang stehen, vom europäischen Markt ausgeschlossen werden.
Es wurde Gesetz 29 Juni 2023 und gilt ab 31 Dezember 2024.
Gemäß der Verordnung müssen Betreiber und Händler, die bestimmte Waren und Produkte in Verkehr bringen oder zur Verfügung stellen, nachweisen, dass ihre Waren es sind Abholzungsfrei und legal hergestellt.
Durch die Durchsetzung von Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht unterstützt die EUDR eine nachhaltige Beschaffung und bringt den EU-Verbrauch mit globalen Umweltschutzzielen in Einklang.


