Compliance-Service für die EU-Biozidprodukte-Verordnung: Updates für 2026, Anforderungen und wie Compliance-Software hilft
Wenn Ihr Unternehmen in der EU Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel, Schädlingsbekämpfungsprodukte, mit antimikrobiellen Mitteln behandelte Materialien oder Produkte mit Biozid-Angaben herstellt, importiert, vertreibt oder verkauft, gilt das EU-Verordnung über Biozidprodukte, auch bekannt als BPR oder Verordnung (EU) Nr. 528/2012, kann sich direkt auf Ihren Marktzugang auswirken.
Die Einhaltung der BPR ist nicht nur eine regulatorische Formalität. Es bestimmt, ob Ihr Produkt rechtmäßig auf den EU-Markt gebracht werden darf, ob Ihre Wirkstoffe unterstützt werden, ob Ihr Lieferant akzeptabel ist, ob Ihre Ansprüche zulässig sind und ob Ihre Dokumentation für Kunden, Behörden und Audits bereit ist.
Die ECHA erklärt, dass die BPR darauf abzielt, die Funktionsweise des EU-Marktes für Biozidprodukte zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherzustellen.
Für Unternehmen ist die Kernfrage einfach:
Können Sie nachweisen, dass jedes Biozidprodukt, jeder behandelte Artikel, jeder Wirkstoff, jeder Lieferant, jedes Etikett, jede Aussage und jede Zulassungsentscheidung konform und aktuell ist?
In diesem Leitfaden werden die neuesten EU-BPR-Updates, die wichtigsten Compliance-Anforderungen, die häufigsten Fehler, die Unternehmen machen, und die Vorgehensweise erläutert ComplyMarket-Produkt-Compliance-Software kann Unternehmen dabei helfen, BPR-Verpflichtungen strukturiert, skalierbar und revisionssicher zu verwalten.


