Warum die EU-Konformität mit Batteriestoffen im Jahr 2026 wichtig ist
Die Batteriekonformität in der EU hat sich erheblich verändert. Unternehmen können Batterien nicht länger als einfache Komponenten behandeln, die lediglich einer Lieferantenerklärung oder einer grundlegenden Sicherheitsüberprüfung bedürfen.
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 werden Batterien über einen viel größeren Lebenszyklus hinweg reguliert. Die Verordnung umfasst Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung, Kennzeichnung, Informationen, erweiterte Herstellerverantwortung, Behandlung von Altbatterien, Berichterstattung, Sorgfaltspflicht und Anforderungen an die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung für Batterien und Produkte, in die Batterien eingebaut sind.
Für Hersteller, Importeure, Händler, Markeninhaber und Lieferanten bedeutet dies, dass die Einhaltung der Batterieinhaltsstoffe nun direkt mit dem Marktzugang verbunden ist. Eine Batterie mag zwar technisch funktionsfähig sein, stellt aber dennoch ein Compliance-Risiko dar, wenn das Unternehmen nicht nachweisen kann, dass Grenzwerte für eingeschränkte Stoffe, Kennzeichnungsregeln, CE-Kennzeichnungsanforderungen und technische Dokumentationspflichten eingehalten werden.
Die entscheidende Frage für Unternehmen lautet nicht mehr nur:
„Funktioniert diese Batterie?“
Die eigentliche Compliance-Frage lautet:
„Können wir nachweisen, dass diese Batterie, dieser Akku oder dieses batteriehaltige Produkt die Stoffanforderungen der EU erfüllt, bevor es auf den EU-Markt gebracht wird?“


