📘 ESRS 2 – Allgemein Offenlegungen: Schaffung des Rückgrats der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
🧾 Einführung
Die Europäisch Nachhaltigkeit Berichterstattung Standards (ESRS)– entwickelt unter der Unternehmen Nachhaltigkeit Berichterstattung Richtlinie (CSRD)– von Unternehmen verlangen, dass sie ihre Nachhaltigkeitsleistung in ihre gesetzlichen Berichte integrieren.
Unter ihnen, ESRS 2 – Allgemein Offenlegungen fungiert als zentraler Rahmen, der definiert, wie Nachhaltigkeitsinformationen aufbereitet und präsentiert werden müssen.
Es legt gemeinsame Grundsätze und Offenlegungselemente fest, die für alle aktuellen und branchenspezifischen Standards gelten (ESRS E, S, und G).
Der Zweck von ESRS Ziel Nr. 2 besteht darin, die Konsistenz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsinformationen sicherzustellen und die Transparenz für Investoren, Regulierungsbehörden und Interessengruppen in ganz Europa zu verbessern Union.


