ESPR-Arbeitsplan 2025–2030: Was Unternehmen wissen müssen
Die Europäische Kommission hat ihre veröffentlicht Arbeitsplan „Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energiekennzeichnung“. 2025-2030, die die Richtung für die erste große Implementierungsphase des vorgibt Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte.
Für Unternehmen, die Produkte auf den EU-Markt bringen, ist dieser Arbeitsplan mehr als nur eine Aktualisierung der Richtlinien. Dabei handelt es sich um einen Fahrplan, der zeigt, welche Produktgruppen voraussichtlich mit neuen oder überarbeiteten Nachhaltigkeitsanforderungen konfrontiert werden, wann die Kommission Maßnahmen ergreifen will und wie Produktinformationen, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil und Energieeffizienz für den Marktzugang immer wichtiger werden.
Der Plan bestätigt auch, dass sich die EU auf eine kreislauforientiertere, transparentere und ressourceneffizientere Produktwirtschaft zubewegt. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, sind besser in der Lage, Compliance-Risiken zu reduzieren, die Produktdatenbereitschaft zu verbessern und zuversichtlich auf bevorstehende regulatorische Änderungen zu reagieren.


