EU-Pfandrückgabesysteme für Verpackungen gemäß PPWR
Pfandrückgabesysteme, allgemein bekannt als DRS, werden zu einem der wichtigsten Verpackungs-Compliance-Themen im Rahmen der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, bekannt als PPWR.
Für Unternehmen, die Getränke und verpackte Produkte auf den EU-Markt bringen, ist die DRS-Konformität nicht nur ein Thema der Abfallsammlung. Es betrifft Verpackungsdesign, Produktkennzeichnung, Barcodes, Pfanderhebung, Rückgabestellen im Einzelhandel, Datenmeldung, EPR-Verpflichtungen, Finanzprozesse, Verbraucherkommunikation und Marktzugang.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am in Kraft getreten 11. Februar 2025 und gilt grundsätzlich ab 12. August 2026. Die Verordnung legt Regeln für Verpackungen während ihres gesamten Lebenszyklus fest, einschließlich Produktion, Verwendung, Abfallmanagement, Kennzeichnung, Wiederverwendung, Recycling und Abfallvermeidung.
Gemäß Artikel 50 PPWR müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen 1. Januar 2029 um die getrennte Sammlung von mindestens zu gewährleisten 90 % pro Jahr nach Gewicht bestimmter Getränkeverpackungsformate, die in diesem Mitgliedstaat erstmals in Verkehr gebracht werden. Zu diesen Formaten gehören Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern und Einweg-Getränkebehälter aus Metall mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern.
Das bedeutet, dass Unternehmen DRS nicht nur als lokales Recyclingsystem betrachten können. DRS wird Teil der EU-Verpackungskonformität, und Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten.


