Anforderungen an kompostierbare Verpackungen gemäß PPWR 2026
Kompostierbare Verpackungen werden zu einem wichtigen, aber oft missverstandenen Thema im Rahmen der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, bekannt als PPWR. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass kompostierbare oder biologisch abbaubare Verpackungen automatisch besser sind als herkömmliche Verpackungen. Unter dem PPWR ist die Realität konkreter.
Kompostierbarkeit wird nicht als universeller Ersatz für Recyclingfähigkeit angesehen. In vielen Fällen sollten Verpackungen dennoch auf stoffliche Verwertung ausgelegt sein. Kompostierbare Verpackungen sind vor allem dort relevant, wo die Kompostierbarkeit einen praktischen Nutzen für die Umwelt bringt, die Sammlung organischer Abfälle unterstützt und andere Recyclingsysteme nicht stört.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am in Kraft getreten 11. Februar 2025 und gilt in der Regel ab 12. August 2026. Die Europäische Kommission erklärt, dass das PPWR alle Verpackungen und Verpackungsabfälle abdeckt, unabhängig von Material oder Herkunft, und Anforderungen an die Verpackungsherstellung, die Zusammensetzung, die Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit, die Abfallbewirtschaftung und die Abfallvermeidung festlegt.
Kompostierbare Verpackungen sind ein spezieller PPWR-Konformitätsbereich. Es umfasst die obligatorische Kompostierbarkeit für bestimmte Verpackungsarten, Anforderungen an leichte Kunststofftüten, die Regel, dass andere Verpackungsmaterialien vorrangig recycelt werden müssen, den Nachweis der Konformität, mögliche zukünftige Ergänzungen der Liste der kompostierbaren Verpackungen und technische Standards wie EN 13432:2000.
Für Hersteller, Importeure, Verpackungslieferanten, Einzelhändler, Lebensmittel- und Getränkeunternehmen, Kosmetikunternehmen, E-Commerce-Verkäufer und Compliance-Teams ist die Hauptbotschaft klar: Kompostierbare Verpackungen müssen sorgfältig bewertet, dokumentiert, gekennzeichnet und begründet werden.


