Neue EU-Batterieetiketten für tragbare Batterien für den allgemeinen Gebrauch
Bei tragbaren Batterien handelt es sich um kleine Produkte, doch ihre Etiketten werden zu einem wichtigen Prüfpunkt für die Einhaltung der Vorschriften auf dem EU-Markt. Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 beschränkt sich die Batteriekonformität nicht mehr auf Sicherheits- und Chemikalienbeschränkungen. Es umfasst nun eine strukturierte Kennzeichnung, Kennzeichnung, Konformitätsnachweise, Abfallinformationen und den digitalen Zugriff auf wichtige Batteriedaten.
Das beigefügte Bild zeigt ein beispielhaftes Etikett für nicht wiederaufladbare tragbare AA-Alkalibatterien. Es ist nützlich, weil es mehrere erwartete Etikettenelemente in einem visuellen Layout vereint: Batteriekategorie, Modellidentifikation, Chemie, Gewicht, CE-Kennzeichnung, Symbol für getrennte Sammlung, QR-Code und Informationsfelder für Stoffe und kritische Rohstoffe. Es sollte jedoch nicht als offizielle EU-Vorlage oder als Beweis dafür betrachtet werden, dass ein bestimmtes Etikett konform ist.
Die EU-Batterieverordnung gilt für alle Kategorien von Batterien, die in der EU auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden. Außerdem werden Gerätebatterien und „Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch“ definiert, einschließlich gängiger Formate wie AA, AAA, C, D, Knopfzellen und 9-V-Batterien.


