EU-Anti-Greenwashing-Regeln
Umweltaussagen sind nicht mehr nur eine Marketingüberlegung.
Von 27. September 2026müssen Unternehmen, die EU-Verbrauchern Umweltvorteile vermitteln, die strengeren Anti-Greenwashing-Anforderungen einhalten, die von eingeführt wurden Richtlinie (EU) 2024/825, offiziell bekannt als Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel.
Die Richtlinie ändert die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über Verbraucherrechte. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, nationale Durchführungsmaßnahmen zu erlassen und zu veröffentlichen 27. März 2026 und muss sie ab anwenden 27. September 2026.
Für Unternehmen kann die Vorbereitung eine vollständige Überprüfung von Folgendem erfordern:
- Produktverpackungen und Etiketten
- Websites und Online-Marktplätze
- Werbung und soziale Medien
- Nachhaltigkeitsplaketten und Zertifizierungszeichen
- CO2-neutrale und klimabezogene Aussagen
- Zukünftige Umweltverpflichtungen
- Produktnamen, Logos, Symbole und Bilder
- Umweltbezogene Angaben zu vorhandenen Beständen
Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Anforderungen und bietet einen praktischen Compliance-Prozess zur Vorbereitung vor dem Bewerbungstermin.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die Europäische Kommission veröffentlichte im Juni 2026 ein Dokument mit Fragen und Antworten, um die Auslegung der Richtlinie zu unterstützen. Das Dokument enthält vorläufige Ansichten der Kommissionsdienststellen und stellt keine rechtsverbindliche Auslegung dar. Für die verbindliche Auslegung des EU-Rechts ist allein der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig, für die Durchsetzung sind nationale Behörden und Gerichte zuständig.


