Italiens Verpackungs-Compliance-Framework kombiniert Umweltkennzeichnung, erweiterte Herstellerverantwortung, Verpackungsdatenmanagement und Abfall Sammlungsfinanzierung und zukünftige EU-Verpackungsanforderungen.
Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf den italienischen Markt bringen, müssen möglicherweise Folgendes tun:
- Treten Sie dem italienischen Verpackungskonsortium bei System
- Bezahlen und deklarieren Sie die CONAI-Umwelterklärung Beitrag
- Verpackungsmaterialien richtig identifizieren
- Stellen Sie Anweisungen zur Verbrauchersammlung bereit
- Pflegen Sie Daten zu Verpackungsmaterialien und Gewichte
- Von anderen importierte Verpackungen verwalten Länder
- Kontrollieren Sie digitale und physische Umweltetiketten
- Bewahren Sie Beweise für die Verpackung auf Klassifizierungen
- Überwachen Sie die Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU Verordnung
Der wichtigste nationale Rahmen ist im Gesetzesdekret 152/2006 enthalten, das allgemein als „Schriftart“ bezeichnet wird das italienische Umweltgesetzbuch. Durch das Gesetzesdekret 116/2020 wurde das Umweltgesetzbuch geändert und die derzeitige Umweltkennzeichnungspflicht gemäß Artikel 219 Absatz 5 eingeführt. Das Ministerium hat mit dem Ministerialdekret Nr. 360 vom 28. September 2022 operative Kennzeichnungsrichtlinien verabschiedet.
Italiens nationale Vorschriften gelten nun neben der Verordnung (EU) 2025/40, bekannt als Verpackung und Verpackungsabfallverordnung oder PPWR. Das PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026, viele Einzelpflichten folgen jedoch auf spätere Geltungstermine.
Das bedeutet, dass Unternehmen die aktuelle italienische Compliance beibehalten und sich gleichzeitig auf harmonisierte EU-Anforderungen vorbereiten müssen.


