Belgien verfügt über eines der etabliertesten Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen in Europa. Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf den belgischen Markt bringen, müssen möglicherweise Verpackungsmengen melden, Sammlung und Recycling finanzieren, einer akkreditierten Compliance-Organisation beitreten, Belege aufbewahren und Pläne zur Verpackungsvermeidung erstellen.
Belgiens aktueller nationaler Rahmen basiert hauptsächlich auf dem Interregionalen Kooperationsabkommen zur Prävention und Bewältigung von Verpackungsmüll. Die Vereinbarung gilt für die Regionen Flandern, Wallonien und Brüssel-Hauptstadt und wird von der Interregionalen Verpackungskommission, auch bekannt als IRPC oder IVCIE, überwacht. Es umfasst sowohl Haushaltsverpackungen als auch Industrie- oder Gewerbeverpackungen.
Das Compliance-Framework tritt in eine wichtige Übergangsphase ein. Die Verordnung (EU) 2025/40, die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Ab diesem Datum wird Belgien sein nationales Konzept des „verantwortungsvollen Unternehmens“ durch die harmonisierte europäische Definition des PPWR für einen „Produzenten“ ersetzen. Diese Änderung kann in einigen Lieferkettenszenarien dazu führen, dass die EPR-Verantwortung zwischen belgischen Unternehmen und ausländischen Lieferanten übertragen wird.
Unternehmen sollten daher sowohl ihre aktuellen belgischen Verpflichtungen als auch die Verantwortungsänderungen ab dem 12. August bewerten 2026.


