Neue EU-Verordnung verpflichtet Online-Händler zur Einhaltung von Marktüberwachungs- und Produktkonformitätsstandards
Neue Verordnung zur Marktüberwachung und Produktkonformität wirkt sich auf den europäischen E-Commerce aus
Ab dem 16. Juli 2021 tritt die neue Verordnung 2019/1020/EU - Marktüberwachungs- und Produktkonformitätsverordnung - in Kraft, die den europäischen E-Commerce und den Online-Handel von marktführenden Einzelhändlern beeinflusst.
Das müssen Sie wissen:
- Produkte, einschließlich CE-gekennzeichneter Produkte, die online verkauft werden, müssen weiterhin den harmonisierten EU-Rechtsvorschriften entsprechen.
- Eine in der Europäischen Union anwesende Person muss zusätzlich Verantwortung übernehmen und Ansprechpartner für diese Produkte sein, ein "Autorisierter Vertreter."
- Online-Händler benötigen für jedes CE-Markenprodukt einen autorisierten Vertreter von nicht-europäischen Marktplatzverkäufern.
Betroffene Richtlinien und Verordnungen
Die neue Verordnung gilt für alle Produkte, die unter eine oder mehrere der folgenden Vorschriften fallen:
- Verordnung (EU) Nr. 305/2011 über Bauprodukte
- Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung
- Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen, auch bekannt als Gasgeräteverordnung
- Richtlinie 2000/14/EG über die Lärmemission in der Umwelt durch Geräte zur Verwendung im Freien
- Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen
- Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
- Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte
- Richtlinie 2011/65/EU über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
- Richtlinie 2013/29/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von pyrotechnischen Gegenständen auf dem Markt
- Richtlinie 2013/53/EU über Wasserfahrzeuge und Sportboote
- Richtlinie 2014/29/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt
- Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit
- Richtlinie 2014/31/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Bereitstellung auf dem Markt für nichtautomatische Waagen
- Richtlinie 2014/32/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt
- Richtlinie 2014/34/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf Geräte und Schutzsysteme für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
- Richtlinie 2014/35/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Bereitstellung auf dem Markt elektrischer Geräte, die für die Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen ausgelegt sind (Niederspannungsrichtlinie)
- Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
- Richtlinie 2014/68/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt.
Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:
Der Authorized Representative Service von ComplyMarket bietet über einen autorisierten Vertreter einen Wirtschaftsteilnehmer für Online-Verkäufer. So können sie Sie bei der Einhaltung der neuen Verordnung unterstützen:
- Überprüfung der zur Einhaltung der Marktüberwachung erforderlichen Dokumente, einschließlich der EU-Konformitäts- oder Leistungserklärung, der technischen Dokumentation, und die Konformitäts- oder Leistungserklärung den Marktüberwachungsbehörden für den in diesen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zeitraum zur Verfügung zu halten.
- Beantwortung von Anfragen einer Marktüberwachungsbehörde, wobei diese Behörde alle Informationen und Unterlagen erhält, die zum Nachweis der Konformität des Produkts erforderlich sind.
- Ergreifen Sie sofort die erforderlichen Korrekturmaßnahmen, um jeden Fall der Nichteinhaltung zu beheben.
- Kommunikation mit den Marktüberwachungsbehörden über Produkte mit hohem Risiko.
ComplyMarket und seine Partnerunternehmen können außereuropäischen Verkäufern, die keine rechtliche Präsenz in Europa haben, helfen, den Handel sicher zu halten.
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