TSCA Abschnitt 6(h

TSCA Abschnitt 6(h

Das Toxic Substances Control Act (TSCA) und Abschnitt 6(h)

  • TSCA: 1976 erlassenes US-Gesetz zur Regelung der Einführung neuer oder bestehender Chemikalien.
  • Verwaltet von der Environmental Protection Agency (EPA).
  • TSCA kategorisiert Chemikalien nicht in giftige und ungiftige Chemikalien, verbietet jedoch die Herstellung oder Einfuhr von Chemikalien, die nicht im TSCA-Verzeichnis aufgeführt sind oder Ausnahmen unterliegen.

Abschnitt 6(h) – Persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Chemikalien

  • Abschnitt 6(h) wurde 2016 durch den Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act hinzugefügt.
  • Konzentriert sich auf PBT-Chemikalien: Bleiben in der Umwelt bestehen, reichern sich im Körpergewebe an und haben das Potenzial für langfristige, schädliche Auswirkungen.
  • Die EPA forderte, rasche Maßnahmen zur Regulierung dieser Chemikalien zu ergreifen und deren Risiken anzugehen.

Stoffe, die unter TSCA 6(h) geregelt sind

 

Ahmed Sakr

Product Compliance Consultant

ComplyMarket UG (haftungsbeschränkt)

Comentários

Deixe um comentário ou faça uma pergunta

I agree to the Terms of Service and Privacy Policy