Due Diligence der Lieferkette

Due Diligence der Lieferkette

Supply Chain Due Diligence Act: Unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte

Am 1. Januar 2023 trat das Supply Chain Due Diligence Act (LkSG) in Kraft. Sie regelt erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in Lieferketten.

Kernelemente der Sorgfaltspflichten sind:

  • Einrichtung eines Risikomanagementsystems zur Identifizierung, Vermeidung oder Minimierung der Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden.
  • Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Präventions- und Sanierungsmaßnahmen.
  • Beschwerdeverfahren und regelmäßige Berichterstattung.

Sorgfaltspflichten gelten für:

  • Der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.
  • Die Handlungen eines Vertragspartners.
  • Die Handlungen anderer (indirekter) Lieferanten.

Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit:

  • Mindestens 3.000 Beschäftigte in Deutschland ab 2023.
  • Mindestens 1.000 Mitarbeiter ab 2024.

Das Supply Chain Act enthält einen umfassenden Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtskonventionen, darunter:

  • Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit.
  • Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Einbehaltung eines angemessenen Lohns.
  • Missachtung des Rechts, Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertreter zu bilden.
  • Verweigerung des Zugangs zu Nahrung und Wasser.
  • Unrechtmäßige Enteignung von Land und Lebensgrundlagen.

Bußgelder können verhängt werden, wenn Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Diese können bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Der umsatzabhängige Bußgeldbetrag gilt nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 1. Januar 2023 in seiner neuen Außenstelle in Borna das Lieferkettengesetz umgesetzt. Das BAFA verfügt über weitreichende Kontrollbefugnisse:

  • Betreten Sie Geschäftsräume.
  • Informationen anfordern und Dokumente prüfen.
  • Unternehmen auffordern, konkrete Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu ergreifen und dies durch Verhängung von Strafzahlungen durchzusetzen.

Um Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handouts. BAFA stellt die Handouts auf der eigenen Supply Chain Act website zur Verfügung.

Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:

  • Einrichtung eines Risikomanagementsystems und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Annahme einer Grundsatzerklärung der Menschenrechtsstrategie von Unternehmen
  • Festlegung von vorbeugenden Maßnahmen
  • Sofortige Umsetzung von Korrekturmaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  • ComplyDoC: ist eine intelligente IT- und erste Open-Source-Code-Cloud-Lösung für Supply Chain Sustainability, Chemical & Product Compliance Management, um Informationen von Lieferanten zu sammeln.

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