Schnellüberblick über REACH-Verordnungen für Unternehmen, die Artikel in der EU verkaufen
Sind Sie ein Unternehmen, das Artikel auf dem Markt der Europäischen Union (EU) verkauft? Die Einhaltung der REACH-Verordnungen ist entscheidend, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen schnellen Überblick über die zu beachtenden Vorschriften.
- Feststellen, ob Ihr Artikel Stoffe enthält, die gemäß REACH registriert werden müssen: Wenn Ihr Artikel einen Stoff enthält, der freigesetzt werden soll, und die Menge dieses Stoffs über ein Tonne pro Jahr liegt, müssen Sie den Registrierpflichten gemäß REACH-Artikel 7(1) nachkommen.
- Identifizieren Sie besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in Ihrem Artikel: Wenn Ihr Artikel einen SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1% (m/m) enthält und in der Kandidatenliste der SVHCs für die Zulassung enthalten ist, müssen Sie den Namen des Stoffs und sichere Verwendungshinweise gemäß REACH-Artikel 33 an Ihren Kunden kommunizieren. Außerdem müssen Sie Informationen zu diesem Artikel gemäß der Abfallrahmenrichtlinie in die SCIP-Datenbank einreichen.
- Benachrichtigen Sie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), wenn Sie Artikel auf den Markt bringen, die SVHCs enthalten: Wenn Ihr Artikel einen SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1% (m/m) enthält und die Menge der Substanz pro Jahr über eine Tonne liegt, müssen Sie die ECHA gemäß REACH-Artikel 7(2) benachrichtigen.
- Überprüfen Sie, ob Ihr Artikel eingeschränkte Stoffe enthält: Unternehmen, die Artikel auf dem Markt in der EU platzieren, müssen sicherstellen, dass diese Artikel keine gemäß REACH-Anhang XVII eingeschränkten Stoffe enthalten.
Um die Einhaltung sicherzustellen, ist es entscheidend, mit einem REACH-Berater zusammenzuarbeiten oder eine Lösung für das Management der chemischen Lieferkette wie ComplyMarket in Betracht zu ziehen.
Wie Ihnen ComplyMarket helfen kann:
- ComplyDoC: Eine intelligente IT- und erstmalige Open-Source-Cloud-Lösung für nachhaltiges Lieferketten-, chemisches und produktspezifisches Compliance-Management zur Sammlung von Informationen von Lieferanten.
- REACH-Bildung und Schulung.
- Ad-hoc-Beratung zu REACH.
Zusätzlich wird empfohlen, sich durch einen Besuch der ECHA Website auf dem neuesten Stand zu halten.
Durch die Befolgung dieser Vorschriften erfüllen Sie nicht nur die EU-Anforderungen, sondern bauen auch einen Ruf als verantwortungsbewusstes und konformes Unternehmen auf.