TSCA Abschnitt 6(h

TSCA Abschnitt 6(h

Das Toxic Substances Control Act (TSCA) und Abschnitt 6(h)

  • TSCA: 1976 erlassenes US-Gesetz zur Regelung der Einführung neuer oder bestehender Chemikalien.
  • Verwaltet von der Environmental Protection Agency (EPA).
  • TSCA kategorisiert Chemikalien nicht in giftige und ungiftige Chemikalien, verbietet jedoch die Herstellung oder Einfuhr von Chemikalien, die nicht im TSCA-Verzeichnis aufgeführt sind oder Ausnahmen unterliegen.

Abschnitt 6(h) – Persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Chemikalien

  • Abschnitt 6(h) wurde 2016 durch den Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act hinzugefügt.
  • Konzentriert sich auf PBT-Chemikalien: Bleiben in der Umwelt bestehen, reichern sich im Körpergewebe an und haben das Potenzial für langfristige, schädliche Auswirkungen.
  • Die EPA forderte, rasche Maßnahmen zur Regulierung dieser Chemikalien zu ergreifen und deren Risiken anzugehen.

Stoffe, die unter TSCA 6(h) geregelt sind

 

Ahmed Sakr

Product Compliance Consultant

ComplyMarket UG (haftungsbeschränkt)

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