End-of-Life-Fahrzeuge

End-of-Life-Fahrzeuge

Abfall und Toxizität in Fahrzeugen bekämpfen: Ziele und Anforderungen der ELV-Richtlinie

Die ELV-Richtlinie setzt Ziele für die Wiederverwendung, das Recycling und die Rückgewinnung von ELVs und deren Komponenten, verbietet jedoch die Verwendung von gefährlichen Substanzen in neuen Fahrzeugen. Dazu gehören beschränkte Metalle wie Blei, Quecksilber, Cadmium und hexavalenter Chrom, mit Ausnahmen für Fälle, in denen es keine Alternativen gibt. Die Ausnahmen sind in Anhang II der Richtlinie detailliert aufgeführt.

Ziele der ELV-Richtlinie:

  • Abfall von ELVs und deren Komponenten begrenzen und verhindern
  • Umweltleistung im Lebenszyklus von Fahrzeugen verbessern

Beschränkte Metalle gemäß der ELV-Richtlinie:

  • Blei: 0,1% (1000 ppm)
  • Quecksilber: 0,1% (1000 ppm)
  • Chrom VI: 0,1% (1000 ppm)
  • Cadmium: 0,01% (100 ppm)

Diese Grenzwerte gelten für homogene Materialien.

Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:

  • ComplyDoC: ist eine intelligente IT- und erstmalige Open-Source-Code-Cloud-Lösung für nachhaltiges Lieferkettenmanagement, chemisches & produktbezogenes Compliance-Management zur Sammlung von Informationen von Lieferanten.
  • Ad-hoc-Beratung: Das ComplyMarket-Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Bereitstellung regulatorischer Unterstützung für die ELV-Richtlinie.

Tuairimí

Fág trácht nó cuir ceist

I agree to the Terms of Service and Privacy Policy