EU:n kriittisiä raaka-aineita koskeva säädös

EU-Gesetz über kritische Rohstoffe

Die Ziele des CRMA sind dreifach:

  1. Gewährleistung einer stetigen Versorgung der Industrie der Europäischen Union (EU) mit wichtigen Rohstoffen.
  2. Stärken Sie die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette.
  3. Fördern Sie die Diversifizierung der Beschaffung und verringern Sie gleichzeitig Abhängigkeiten.

Mit diesen Zielen soll Folgendes erreicht werden:

  1. Sichern Sie die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie, indem Sie den Zugang zu Rohstoffen erleichtern, die für die Weiterentwicklung grüner Technologien von entscheidender Bedeutung sind.
  2. Reduzieren Sie die Anfälligkeit für Störungen in der Lieferkette, wie sie beispielsweise während der Covid-19-Pandemie und bei Naturkatastrophen beobachtet wurden.
  3. Die Bedrohung durch wirtschaftlichen Zwang, insbesondere aus China, abmildern.

Kritische Rohstoffe (CRM) werden anhand der folgenden Kriterien kategorisiert:

  • Wirtschaftliche Bedeutung für die gesamte EU-Wirtschaft.
  • Bewertung des Versorgungsrisikos.

Strategische Rohstoffe (SRM), eine Untergruppe der kritischen Rohstoffe (CRMs), werden durch folgende Kriterien definiert:

  • Bedeutung für die Förderung des grünen und digitalen Wandels.
  • Relevanz für Verteidigungs- und Raumfahrtanwendungen.
  • Hohe prognostizierte zukünftige Nachfrage im Verhältnis zur aktuellen globalen Produktion.

Das Inventar kritischer Rohstoffe (CRMs) und strategischer Rohstoffe (SRMs), die für grüne Technologien relevant sind, wird von der Europäischen Kommission regelmäßig überarbeitet:

Referenz: Allgemeine Methode zur Deklaration der Verwendung kritischer Rohstoffe in energieverbrauchsrelevanten Produkten

Obligatorische Anforderungen für Unternehmen

  1. Unternehmen sollten nicht mehr als 65 % ihrer Versorgung mit strategischen Rohstoffen, unverarbeitet und in keiner Verarbeitungsstufe, von einem einzigen Drittland abhängig machen
  2. Lieferkettenaudit: Große Unternehmen, die eine Untergruppe kritischer Rohstoffe (SRMs) in strategischen Technologien nutzen, müssen sich alle zwei Jahre obligatorischen Lieferkettenaudits unterziehen. Beispiele für solche Technologien sind unter anderem:
    • Energiespeicher und Batterien für Elektromobilität.
    • Ausrüstung für die Wasserstoffproduktion und -nutzung.
    • Geräte im Zusammenhang mit der Erzeugung erneuerbarer Energien.
    • Traktionsmotoren.
    • Wärmepumpen.
    • Datenübertragungs- und Speichersysteme.
    • Mobile elektronische Geräte.
    • Ausrüstung im Zusammenhang mit der additiven Fertigung.
    • Robotik.
    • Drohnen.
    • Satelliten.
    • Fortschrittliche Chips.
  3. Das Audit muss einen Stresstest der SRM-Lieferketten umfassen, um deren Anfälligkeit für Störungen zu bewerten, indem die möglichen Auswirkungen verschiedener Szenarien bewertet werden. Diese Bewertung sollte Folgendes berücksichtigen:
    • Standorte der SRM-Gewinnung, -Verarbeitung oder des Recyclings.
    • Kapazitäten der Wirtschaftsakteure entlang der Wertschöpfungskette und Marktstruktur.
    • Faktoren, die das Angebot beeinflussen, wie etwa geopolitische Bedingungen, Logistik, Energieversorgung, Arbeitskräfte oder Naturkatastrophen.
    • Verfügbarkeit alternativer Bezugsquellen und Ersatzmaterialien.
    • Identifizierung der Nutzer des relevanten SRM in der gesamten Wertschöpfungskette, mit besonderem Augenmerk auf Technologien, die für den grünen und digitalen Wandel sowie die Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie relevant sind.
  4. Unternehmen sollten Informationen über das Vorhandensein kritischer Rohstoffe in ihren Produkten sammeln, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können.
  5. Mindestens 10 % dessen, was die EU jedes Jahr verbraucht, sollten aus der EU selbst stammen.
  6. Mindestens 40 % des jährlichen EU-Bedarfs sollten innerhalb der EU abgewickelt werden.
  7. Mindestens 15 % des Jahresverbrauchs der EU sollten durch Recyclingmaterialien gedeckt werden.

Scope-Produkte für spezielle Anforderungen von Permanentmagneten:

Die Liste der relevanten Produkte umfasst:

  • Magnetresonanztomographiegeräte
  • Windenergiegeneratoren.
  • Industrieroboter
  • Kraftfahrzeuge
  • Leichtes Transportmittel
  • Kühlgeneratoren
  • Wärmepumpen
  • Elektromotoren, einschließlich solcher, die in andere Produkte wie automatische Waschmaschinen, Wäschetrockner, Mikrowellen, Staubsauger und Geschirrspüler integriert sind.

Besondere Anforderungen an Permanentmagnete:

  1. Spezifikationen für Unternehmen, die Produkte mit Permanentmagneten auf den Markt bringen.
  2. Produkte müssen gut sichtbar mit einem dauerhaften Etikett versehen sein, auf dem Folgendes steht:
    1. Ob das Produkt Permanentmagnete enthält.
    2. Wenn Magnete vorhanden sind, geben Sie deren Typ an (z. B. Neodym-Eisen-Bor, Samarium-Kobalt, Aluminium-Nickel-Kobalt, Ferrit).
  3. Produkte sollten einen Datenträger mit einer eindeutigen Kennung enthalten, die Folgendes bereitstellt:
  4. Kontaktdaten des Unternehmens.
  5. Gewicht, Position und chemische Zusammensetzung jedes Permanentmagneten, einschließlich Beschichtungen, Klebstoffen und Zusatzstoffen.
  6. Anweisungen zum Auffinden und Entfernen von Permanentmagneten, einschließlich der erforderlichen Werkzeuge oder Technologien.
  7. Für Produkte, bei denen sich Magnete ausschließlich in eingebetteten Elektromotoren befinden, wird eine Ausnahme gewährt, die detaillierte magnetspezifische Informationen ersetzt.
  8. Produkte mit digitalen Produktpässen müssen die erforderlichen Informationen enthalten.
  9. Die Informationen sollten sich auf das Produktmodell oder bei unterschiedlichen Einheiten auf bestimmte Chargen oder Einheiten beziehen.
  10. Auf diese Informationen sollten Recycler, Marktüberwachungsbehörden und der Zoll zugreifen.
  11. Übergangsfristen:
    1. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung.
    2. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für bestimmte Geräte wie Magnetresonanztomographiegeräte, Kraftfahrzeuge und leichte Transportfahrzeuge.
    3. Elektromotoren, einschließlich solcher, die in andere Produkte wie Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Staubsauger und Geschirrspüler integriert sind.
  12. Offenlegung von Details zu recycelten Inhalten
  13. Unternehmen, die Produkte mit Permanentmagneten über 0,2 kg einführen, müssen den Anteil an recyceltem Neodym, Dysprosium, Praseodym, Terbium, Bor, Samarium, Nickel und Kobalt offenlegen. Diese Informationen sollten öffentlich zugänglich sein.
  14. Kunden müssen vor dem Kauf oder Vertrag auf diese Informationen zugreifen.

 

Ahmed Sakr

Product Compliance Consultant

ComplyMarket UG (haftungsbeschränkt)

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