Deutsche und europäische Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
Überblick
Der Umfang der Auslastung:
- Ab 2023 sollen 3.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt sein
- Entweder eine zentrale Verwaltungsbehörde oder ein gesetzlich eingerichteter Hauptsitz in Deutschland
Verantwortlichkeiten:
- Jährliche und spontane Erfüllung der geforderten Untersuchung und Begutachtung
- Jährliche und spontane Erstellung interner Aufzeichnungen und öffentlicher Berichte
Besonderer Bereich:
- Interner Betriebsbereich
- Direkt beauftragte Primärlieferanten (Tier-1)
- Nachfolgende Lieferanten (Tier-n) werden aufgrund fundierter Kenntnis indirekt eingebunden.
Durchsetzung von Vorschriften
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesministerium für Wirtschaft
- Kontrollen, Weisungen, Berechtigungsrechte und Informationspflichten auf Basis der Risikobeurteilung.
Sanktionen und Geldstrafen
- Regelungen zu Verwaltungsstrafen, die bis zu 2 % des Jahresumsatzes betragen können.
- Deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Gewerkschaften verfügen über die Fähigkeit, die Rechte der Betroffenen durchzusetzen.
Aktueller Status
- Die Gesetzgebung wird ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Deutsche Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
Ahmed Sakr
Product Compliance Consultant
ComplyMarket UG (haftungsbeschränkt)