Dies ist die erste kostenlose Fortbildung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Was ist der Umfang der CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird schrittweise eingeführt, um den Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Die Einführung erfolgt in mehreren Phasen:
2024: Ab dem 1. Januar 2024 müssen große Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, die neuen Anforderungen der CSRD erfüllen. Dies gilt vor allem für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern.
2025: Ab dem 1. Januar 2025 können andere große Unternehmen, die nicht der NFRD unterliegen, aber die Kriterien der CSRD erfüllen müssen (mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz, mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme), die neuen Berichtspflichten erfüllen.
2028: Ab dem 1. Januar 2028 müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an der Börse notiert sind, sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsgesellschaften die CSRD-Anforderungen erfüllen und melden.
2028: Ab dem 1. Januar 2028 müssen auch außereuropäische Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben, die CSRD-Anforderungen erfüllen.
✨ Teilnahmegebühren: Kostenlos ✨
📅 Datum:
Tag 1: Mittwoch, 11. Dezember 2024, von 15:00 bis 19:00 Uhr (Europäische Zentralzeit).
Tag 2: Donnerstag, 12. Dezember 2024, von 15:00 bis 19:00 Uhr (Europäische Zentralzeit).
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