WEEE-Richtlinie

WEEE Direktifi

Wichtige Dinge, die Sie über die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) wissen sollten, um Elektroschrott zu reduzieren

Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) ist eine EU-Gesetzgebung, die darauf abzielt, die negativen Umweltauswirkungen von Elektroschrott zu reduzieren. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie über die WEEE-Richtlinie wissen müssen:

Elektro- und Elektronikgerätekategorien, die von Elektro- und Elektronikaltgeräten abgedeckt werden:

  1. Ausrüstung zum Temperaturaustausch.
  2. Geräte, die Bildschirme, Monitore und Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 umfassen.
  3. Lampen.
  4. Große Geräte (jede Außengröße mehr als 50 cm).
  5. Kleingeräte (keine Außenmaße mehr als 50 cm).
  6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine Außenmaße mehr als 50 cm).

Ziele der WEEE-Richtlinie:

  • Die Hersteller müssen sich bei den nationalen Regulierungsbehörden in jedem EU-Land, in dem das Produkt verkauft wird, registrieren lassen und die Verkaufsmengen der einzelnen Produkttypen melden.
  • Die Hersteller müssen ein System zur lebenslangen Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten organisieren oder sich daran beteiligen, um die Ziele der Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu erreichen.
  • Elektro- und Elektronikgeräte müssen mit einem Symbol des durchgestrichenen Feldes gekennzeichnet sein.
  • Die Hersteller müssen die Ziele der Wiederverwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfüllen.
Die Ziele von

WEEE sind:

    < class="MsoNormal"> für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter Kategorie 1 oder 4 des Anhangs III fallen, müssen 85 % verwertet und 80 % für die Wiederverwendung und das Recycling vorbereitet werden. < class="MsoNormal">Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter Anhang III fallen, müssen 80 % verwertet und 70 % für die Wiederverwendung und das Recycling vorbereitet werden. < class="MsoNormal"> Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter Kategorie 5 oder 6 des Anhangs III fallen, müssen zu 75 % verwertet und zu 55 % für die Wiederverwendung und das Recycling vorbereitet werden. < class="MsoNormal">Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter Anhang III fallen, werden 80 % recycelt.

Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:

Das ComplyMarket-Team kann Sie bei der Entwicklung und Kontrolle Ihrer Produkte unterstützen und Ihnen helfen, die Ziele der WEEE-Richtlinie in Bezug auf Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu erreichen. Unsere Experten verwenden die folgenden Standards für die Materialeffizienz:

  • EN 45555:2019 "Allgemeine Verfahren zur Bewertung der Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte"
  • EN 45556:2019 "Allgemeines Verfahren zur Bewertung des Anteils wiederverwendeter Komponenten in energieverbrauchsrelevanten Produkten"
  • EN 45557:2020 "Allgemeines Verfahren zur Bewertung des Anteils an recycelten Materialien in energieverbrauchsrelevanten Produkten"

Mit der Unterstützung von ComplyMarket können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte der WEEE-Richtlinie entsprechen und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.

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