Die WEEE-Richtlinie verstehen: Einhaltung und Vorschriften erklärt

WEEE Directive

Wichtige Punkte, die Sie über die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) zur Reduzierung von Elektroschrott wissen

sollten

Die WEEE-Richtlinie (Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) ist eine EU-Gesetzgebung, die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen von Elektroschrott auf die Umwelt zu reduzieren. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie über die WEEE-Richtlinie wissen müssen:

Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die WEEE-Richtlinie fallen:

  1. Temperaturaustauschgerät.
  2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 enthalten.
  3. Lampen.
  4. Große Geräte (alle Außenmaße mehr als 50 cm).
  5. Kleingeräte (keine Außenmaße mehr als 50 cm).
  6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine Außenmaße mehr als 50 cm).

Ziele der WEEE-Richtlinie:

  • Hersteller müssen sich bei den nationalen Regulierungsbehörden in jedem EU-Land, in dem das Produkt verkauft wird, registrieren und die Verkaufsmengen jedes Produkttyps melden.
  • Hersteller müssen ein System zur Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten am Ende ihrer Lebensdauer für Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit einrichten oder sich daran beteiligen.
  • EEE muss mit einem Symbol des durchgestrichenen Mülleimers gekennzeichnet werden.
  • Hersteller müssen die Ziele für Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfüllen.

Ziele für Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronik-Altgeräten:

  • Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die in die Kategorie 1 oder 4 von Anhang III fallen, müssen 85 % verwertet und 80 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
  • Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter Kategorie 2 des Anhangs III fallen, müssen 80 % verwertet und 70 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
  • Bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die unter Kategorie 5 oder 6 des Anhangs III fallen, müssen 75 % verwertet und 55 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
  • Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter Kategorie 3 des Anhangs III fallen, müssen 80 % recycelt werden.

Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:

Das ComplyMarket-Team kann Ihnen helfen, die Ziele der WEEE-Richtlinie in Bezug auf Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu erreichen, indem es Sie bei der Gestaltung und Überprüfung Ihrer Produkte unterstützt. Unsere Experten verwenden die folgenden Standards für die Materialeffizienz:

  • EN 45555:2019 'Allgemeine Methoden zur Bewertung der Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte'
  • EN 45556:2019 'Allgemeines Verfahren zur Bewertung des Anteils wiederverwendeter Komponenten in energieverbrauchsrelevanten Produkten'
  • EN 45557:2020 'Allgemeines Verfahren zur Bewertung des Anteils an recyceltem Material in energieverbrauchsrelevanten Produkten'

Mit der Unterstützung von ComplyMarket können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte der WEEE-Richtlinie entsprechen und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.

Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar oder stellen Sie eine Frage

I agree to the Terms of Service and Privacy Policy