Wichtige Punkte, die Sie über die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) zur Reduzierung von Elektroschrott wissen
solltenDie WEEE-Richtlinie (Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) ist eine EU-Gesetzgebung, die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen von Elektroschrott auf die Umwelt zu reduzieren. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie über die WEEE-Richtlinie wissen müssen:
Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die WEEE-Richtlinie fallen:
- Temperaturaustauschgerät.
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 enthalten.
- Lampen.
- Große Geräte (alle Außenmaße mehr als 50 cm).
- Kleingeräte (keine Außenmaße mehr als 50 cm).
- Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine Außenmaße mehr als 50 cm).
Ziele der WEEE-Richtlinie:
- Hersteller müssen sich bei den nationalen Regulierungsbehörden in jedem EU-Land, in dem das Produkt verkauft wird, registrieren und die Verkaufsmengen jedes Produkttyps melden.
- Hersteller müssen ein System zur Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten am Ende ihrer Lebensdauer für Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit einrichten oder sich daran beteiligen.
- EEE muss mit einem Symbol des durchgestrichenen Mülleimers gekennzeichnet werden.
- Hersteller müssen die Ziele für Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfüllen.
Ziele für Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronik-Altgeräten:
- Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die in die Kategorie 1 oder 4 von Anhang III fallen, müssen 85 % verwertet und 80 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
- Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter Kategorie 2 des Anhangs III fallen, müssen 80 % verwertet und 70 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
- Bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die unter Kategorie 5 oder 6 des Anhangs III fallen, müssen 75 % verwertet und 55 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
- Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter Kategorie 3 des Anhangs III fallen, müssen 80 % recycelt werden.
Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:
Das ComplyMarket-Team kann Ihnen helfen, die Ziele der WEEE-Richtlinie in Bezug auf Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu erreichen, indem es Sie bei der Gestaltung und Überprüfung Ihrer Produkte unterstützt. Unsere Experten verwenden die folgenden Standards für die Materialeffizienz:
- EN 45555:2019 'Allgemeine Methoden zur Bewertung der Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte'
- EN 45556:2019 'Allgemeines Verfahren zur Bewertung des Anteils wiederverwendeter Komponenten in energieverbrauchsrelevanten Produkten'
- EN 45557:2020 'Allgemeines Verfahren zur Bewertung des Anteils an recyceltem Material in energieverbrauchsrelevanten Produkten'
Mit der Unterstützung von ComplyMarket können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte der WEEE-Richtlinie entsprechen und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.
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