Lebensende Fahrzeuge

Véhicules en fin de vie

Angehen von Abfällen und Toxizität in Fahrzeugen: die Ziele und Anforderungen der ELV -Richtlinie

Die ELV -Richtlinie legt Ziele der Wiederverwendung, Recycling und Wiederherstellung von VHUS und ihrer Komponenten fest, während er die Verwendung gefährlicher Substanzen in neuen Fahrzeugen verbietet. Dies umfasst eingeschränkte Metalle wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Hexavalent Chrom mit Ausnahmen für Fälle, in denen es keine Alternativen gibt.

Die Ausnahmen sind in Anhang II der Richtlinie detailliert.

Ziele der ELV -Richtlinie:

  • Begrenzen und verhindern Sie Abfälle von VHUS und ihren Komponenten
  • Verbessern Sie die Umweltleistung des Fahrzeuglebenszyklus

Eingeschränkte Metalle gemäß der ELV -Richtlinie:

  • Blei: 0,1 % (1000 ppm)
  • Quecksilber: 0,1 % (1000 ppm)
  • Chrom VI: 0,1 % (1000 ppm)
  • Cadmium: 0,01 % (100 ppm)

Diese Grenzen gelten für homogene Materialien.

Wie konsequent kann Ihnen helfen:

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