Bekämpfung von Abfällen und Toxizität in Fahrzeugen: Die Ziele und Anforderungen der ELV-Richtlinie
Die Altfahrzeugrichtlinie legt Ziele für die Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung von Altfahrzeugen und ihren Komponenten fest und verbietet gleichzeitig die Verwendung gefährlicher Stoffe in Neufahrzeugen. Dazu gehören eingeschränkte Metalle wie Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom, mit Ausnahmen für Fälle, in denen es keine Alternativen gibt.
Die Ausnahmen sind in Anhang II der Richtlinie aufgeführt.
Ziele der ELV-Richtlinie:
- Begrenzen und Verhindern von Abfällen aus Altfahrzeugen und deren Komponenten
- Verbesserung der Umweltleistung des Fahrzeuglebenszyklus
ELV Eingeschränkte Metalle:
- Blei: 0,1% (1000 ppm)
- Quecksilber: 0,1% (1000 ppm)
- Chrome VI: 0.1% (1000 ppm)
- Cadmium: 0,01% (100 ppm)
Diese Grenzwerte gelten für homogene Materialien.
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